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Radwegeverbindung Westerbachstraße/Gaugrafenstraße nach Sossenheim

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.08.2008

Antrag Ortsbeirat

Radwegeverbindung Westerbachstraße/Gaugrafenstraße nach Sossenheim

Details im PARLIS OF_444-7_2008
09.09.2008

Anregung Ortsbeirat

Radwegeverbindung Westerbachstraße/Gaugrafenstraße nach Sossenheim

Details im PARLIS OM_2576_2008
23.10.2008

Stellungnahme des Magistrats

Radwegeverbindung Westerbachstraße/Gaugrafenstraße nach Sossenheim

Details im PARLIS ST_1521_2008
09.10.2017

Antrag Ortsbeirat

Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße

Details im PARLIS OF_213-7_2017
24.10.2017

Anregung Ortsbeirat

Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße

Details im PARLIS OM_2238_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2576 entstanden aus Vorlage: OF 444/7 vom 25.08.2008

Betreff: Radwegeverbindung Westerbachstraße/Gaugrafenstraße nach Sossenheim
Vorgang: OM 1650/00 OBR 7; OM 1734/02 OBR 7; ST 242/03; OM 3871/05 OBR 7; ST 117/06 Aufgrund der Ergebnisse des Ortstermins am 19.08.2008 wird der Magistrat beauftragt, die im Bereich Gaugrafenstraße unterbrochene Radwegeverbindung entlang der Westerbachstraße von Rödelheim nach Sossenheim wiederherzustellen. Dazu sind die folgenden Arbeiten nötig: 1. An der Ampel über die Linksabbiegerspuren der Westerbachstraße wird eine Fahrradfurt abmarkiert, die links vom bestehenden Ampelmast auf den Bürgersteig trifft. 2. Entlang der Westerbachstraße vor den Hausnummern 46 bis 60 wird auf dem Bürgersteig ein Radweg abmarkiert. 3. Das überflüssige Halteverbotsschild auf dem Bürgersteig wird entfernt. 4. Über die vorhandene Mittelinsel an der Einmündung der Gaugrafenstraße wird eine Fahrradfurt über die Abbiegespuren der Gaugrafenstraße abmarkiert und der Linksabbieger aus der Gaugrafenstraße wird verengt (siehe Skizze in der Anlage). 5. Auf der Fahrbahn vor Hausnummer 64 bis zum Beginn des vorhandenen Radweges wird ein Fahrradstreifen abmarkiert.

Begründung:

Der vorliegende Antrag ist bis auf die Punkte 4 und 5 identisch mit der OM 1734 aus 2002, die auf Antrag des Fahrrad-Arbeitskreises des Ortsbeirates 7 beschlossen wurde. Der bisherige Punkt 4 der OM 1734 ist entfallen, da dieses Anliegen bereits umgesetzt wurde. Der beigefügte Plan, der nicht exakt die aktuelle Situation darstellt, soll das Prinzip der Radwegeführung verdeutlichen. Der Radweg aus Rödelheim Richtung Sossenheim endet am Abzweig Gaugrafenstraße im Nichts. Im weiteren Verlauf ist die jetzige Situation an der Tankstelle für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich, sodass auch von daher dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen lässt sich ohne großen Aufwand eine durchgehende Radwegeverbindung herstellen. In der Stellungnahme ST 242 hatte der Magistrat der Anregung grundsätzlich zugestimmt. Lediglich mit dem Argument, dass die Gehwegbreite im Einmündugsbereich Gaugrafenstraße zu schmal sei für die damals vorgeschlagene Führung des Radweges auf dem Bürgersteig, hat der Magistrat die Anregung zurückgewiesen. Dieses Argument ist inzwischen entfallen, da der Kreuzungsbereich so ummarkiert wurde, dass der Autoverkehr nur noch einspurig aus der Gaugrafenstraße nach rechts in die Westerbachstraße abbiegen darf. Die zurzeit abmarkierte Sperrfläche kann als Fahrradstreifen genutzt werden. Wie sich ein gegen die Einbahnstraße geführter Radweg über eine Einmündung führen lässt, kann man an der Kreuzung Königsteiner Straße/Burgunderweg sehen. Die dortige Situation ist vergleichbar der Einmündung der Gaugrafenstraße in die Westerbachstraße. Anlage 1 (ca. 32 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1521 Antrag vom 09.10.2017, OF 213/7 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238
Aktenzeichen: 66 2