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Höchst: Kinderhaus Höchst

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.08.2022

Antrag Ortsbeirat

Höchst: Kinderhaus Höchst

Details im PARLIS OF_568-6_2022
06.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Höchst: Kinderhaus Höchst

Details im PARLIS OM_2564_2022
02.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Höchst: Kinderhaus Höchst

Details im PARLIS ST_2004_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2564 entstanden aus Vorlage: OF 568/6 vom 27.08.2022

Betreff: Höchst: Kinderhaus Höchst
Der Magistrat wird gebeten, die Schulwegkommission einzuberufen, um die gefährliche Situation vor dem Kinderhaus Höchst in der Adolf-Haeuser-Straße schnell zu verbessern und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit der Schulkinder auf dem Gehweg wieder gewährleistet ist.

Begründung:

Kinder des Kinderhauses nehmen nach der Schule z. B. am pädagogischen Mittagstisch teil, der Weg zum Kinderhaus ist Teil des Schulwegs. Die Schulwegkommission nimmt im Rahmen von Ortsterminen den Schulweg in Augenschein und es werden vor Ort Maßnahmen beschlossen, die dazu beitragen, den Schulweg sicherer zu gestalten. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen soll zeitnah durch den Magistrat erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2004
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4