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Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.04.2013

Anregung Ortsbeirat

Fahrradbügel am Deutschherrnufer

Details im PARLIS OM_2153_2013
22.07.2013

Stellungnahme des Magistrats

Fahrradbügel am Deutschherrnufer

Details im PARLIS ST_1122_2013
10.09.2013

Antrag Ortsbeirat

Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch

Details im PARLIS OF_681-5_2013
27.09.2013

Anregung Ortsbeirat

Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch

Details im PARLIS OM_2544_2013
16.12.2013

Stellungnahme des Magistrats

Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch

Details im PARLIS ST_1729_2013

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2544 entstanden aus Vorlage: OF 681/5 vom 10.09.2013

Betreff: Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch
Vorgang: OM 2153/13 OBR 5; ST 1122/13 Der Magistrat wird erneut aufgefordert (s. OM 2153), am Deutschherrnufer im Bereich der Wohnhäuser zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg in Höhe der Hausnummern 29 - 31 bis zum Beginn der Grundsanierung der Straße auf einem der Pkw-Parkplätze mindestens drei Fahrradbügel zu installieren. Nach Abschluss der Grundsanierung ist in dem Bereich für ausreichend Fahrradbügel zu sorgen.

Begründung:

Der Ortsbeirat hat diese Anregung im März schon einmal verabschiedet, in der Stellungnahme des Magistrates, ST 1122, wurden Fahrradbügel allerdings im Bereich des Frankensteiner Platzes vorgeschlagen. Sicherlich sind dort aufgrund der Straßenbahnhaltestellen und der zentralen Lage Fahrradbügel sinnvoll, und grundsätzlich befürwortet der Ortsbeirat die Maßnahme. Das war aber nicht der Tenor der Anregung, daher ist diese Stellungnahme zurückzuweisen. In dem Bereich des Deutschherrnufers zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg befinden sich neben Wohnungen auch viele Geschäfte und zwei Kindereinrichtungen. Da der Gehweg recht schmal ist, gibt es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen ohne den Fußverkehr massiv zu behindern. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass der Bereich mittelfristig eine grundlegende Erneuerung erfährt. Daher soll diese Maßnahme auch nur vorübergehend sein, nach Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten sollten Fahrradabstellanlagen vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2153
Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1122 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1729 Aktenzeichen: 66 2