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Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobilitätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.09.2013

Antrag Ortsbeirat

Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobilitätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen

Details im PARLIS OF_680-5_2013
27.09.2013

Anregung Ortsbeirat

Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobilitätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen

Details im PARLIS OM_2543_2013
20.12.2013

Stellungnahme des Magistrats

Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobili-tätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen

Details im PARLIS ST_1760_2013
30.06.2014

Stellungnahme des Magistrats

Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobili-tätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen

Details im PARLIS ST_851_2014

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2543 entstanden aus Vorlage: OF 680/5 vom 12.09.2013

Betreff: Barrierefreie Ausgestaltung der Kreuzung Stresemannallee/Gartenstraße für Menschen mit Mobilitätseinschränkung und für blinde und sehbehinderte Menschen
Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Stresemannallee/Gartenstraße die folgenden Maßnahmen zur barrierefreien Querung der Kreuzung und der Zugänge zu den drei Bahnsteigen umzusetzen: 1. Einschaltung aller vorhandenen akustischen und taktilen Zusatzeinrichtungen an den Lichtsignalanlagen (LSA) nördlich und südlich der Haltestellen; 2. Ergänzung der LSA zur Haltestelle der Linie 16 Richtung Südbahnhof über die Gartenstraße zu den anderen Bahnsteigen und über die Stresemannallee zur Allianz mit akustischen und taktilen Zusatzeinrichtungen; 3. Gestaltung der Querungsstellen als getrennte Querungen mit differenzierter Bordsteinhöhe (sogenannte Doppelquerung); 4. Sicherung der Schienenquerungen durch Bodenindikatoren mit breiten Rippenabständen und ebenfalls Gestaltung als getrennte Querungen mit differenzierter Bordsteinhöhe; 5. soweit möglich, taktile seitliche Aufkantungen an den Inseln im Bereich der Schienenquerungen; 6. visuell kontrastreiche seitliche Begrenzungen der Schienenquerungen über ihre gesamte Länge; 7. Ausstatt ung der Bahnsteige mit einer akustischen Dynamischen Fahrgastinformation (DFI).

Begründung:

Bei einer Begehung mit Vertretern des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen (BSBH) wurden die genannten Mängel erkannt und aufgelistet. Die Umsteigestation "Stresemannallee/Gartenstraße" ist von besonderer Bedeutung und wird zukünftig noch aufgewertet. Die Querungsstellen an beiden Seiten der neu gebauten Haltestellen wurden mit LSA gesichert, die sämtlich mit Zusatzeinrichtungen ausgestattet sind. Keine dieser Zusatzeinrichtungen ist in Betrieb. Auch die bereits Mitte des letzten Jahrzehnts installierten Zusatzeinrichtungen an den LSA über die Stresemannallee Richtung Osten sind nicht in Betrieb. Die Haltestelle der Linie 16 nördlich der Gartenstraße ist bisher nicht modernisiert und die LSA über die Gartenstraße und über die Stresemannallee haben keine Zusatzeinrichtungen. Rollstuhlfahrer wünschen Querungen mit Nullabsenkung, während sehbehinderte Personen eine niedrige tastbare Schwelle bevorzugen, da sie an Nullabsenkungen unbewusst den Gefahrenbereich betreten könnten. Doppelquerungen werden beiden Gruppen gerecht. Es sollen Rippenplatten mit dem heute üblichen Rippenabstand von ca. 40 Millimeter verwendet werden, anders als bei den bereits an der Haltestelle verbauten Platten mit etwa 20 Millimeter Abstand. Keine der vier Schienenquerungen ist mit Bodenindikatoren abgesichert. Die Hauptquerungsrichtung verläuft schräg über drei Gleise, sodass eine optisch-taktile Führung unbedingt notwendig ist. Die gefährlichen Schienenquerungen sind zusätzlich kontrastreich zu markieren. Die DFI sind um akustische Informationen zu ergänzen, um auch sehbehinderten Personen die Nutzung zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1760 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 851 Aktenzeichen: 92 14