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Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.06.2022

Antrag Ortsbeirat

Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen

Details im PARLIS OF_326-3_2022
07.07.2022

Anregung Ortsbeirat

Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen

Details im PARLIS OM_2534_2022
04.11.2022

Stellungnahme des Magistrats

Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen

Details im PARLIS ST_2600_2022
05.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen

Details im PARLIS ST_1283_2023
24.11.2023

Stellungnahme des Magistrats

Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen

Details im PARLIS ST_2379_2023
25.01.2024

Auskunftsersuchen

Bekommt der Lichtkokon wieder Glanz?

Details im PARLIS V_839_2024
07.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen

Details im PARLIS ST_1171_2024
21.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen

Details im PARLIS ST_426_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2534 entstanden aus Vorlage: OF 326/3 vom 23.06.2022

Betreff: Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen
Der Lichtkokon am Nibelungenplatz gehört seit 2006 zum Stadtbild und ist nicht mehr wegzudenken. Die von der FUAS für die Luminale 2006 aufgestellte Skulptur steht aber seit nunmehr 16 Jahren auf dem Grünstreifen der Nibelungenallee und weist Beschädigungen durch Graffitis und mangelnder Instandhaltung auf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit der FUAS den Lichtkokon zu sanieren und ihm wieder Glanz zu verleihen. Dabei soll auch beachtet werden, dass: 1. ein befestigter Weg zum Lichtkokon errichtet wird, sodass dieser einladend und erreichbar ist; 2. eine Plakette angebracht wird, auf der Informationen über die Skulptur stehen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2600 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1283 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2379 Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 839 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1171 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 426
Beratung im Ortsbeirat: 3