Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg
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Bisheriger Verlauf
02.12.2021
02.12.2021
17.01.2022
25.03.2022
25.03.2022
19.04.2022
18.05.2022
07.07.2022
31.10.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg
Details im PARLIS OM_2530_2022Stellungnahme des Magistrats
Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg
Details im PARLIS ST_2553_202225.03.2022
25.03.2022
18.05.2022
07.07.2022
31.10.2022
Stellungnahme des Magistrats
Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg
Details im PARLIS ST_2553_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530 entstanden aus Vorlage: OF 295/3 vom 18.05.2022
Betreff: Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg
Vorgang: OM 1276/21 OBR 3; OM 1277/21 OBR 3; OM 1431/22 OBR 4; ST 792/22; ST 793/22; ST 948/22 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem unteren Sandweg mindestens bis zur Kantstraße ein Fahrradweg entgegen der Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Begründung:
In der Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 792, weist der Magistrat darauf hin, dass mit einer zeitnahen Umgestaltung des Sandwegs zu einer Frankfurter Fahrradstraße nicht gerechnet werden kann. Weiterhin lehnt der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 793, eine Umgestaltung des Sandwegs, wie in der
Anregung vom 02.12.2021, OM 1277
, gefordert, ab. Gleichzeitig berichtet er von unzureichenden Gehwegbreiten und der Unmöglichkeit von Begrünung. Um den Sandweg mit relativ geringen Mitteln dennoch sicherer und nutzbarer für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende zu machen, soll geprüft werden, ob das Schrägparken in Längsparken umgewandelt und auf der frei werdenden Fläche eine Spur für entgegen der Fahrtrichtung fahrende Fahrradfahrende eingerichtet werden kann. Der Sandweg ist eine stark befahrene Nord-Süd-Achse, die von vielen Verkehrsteilnehmenden genutzt wird. Auch Fahrradfahrende nutzen diese Straße. Sie dürfen die Einbahnstraße in beide Richtungen befahren. Jedoch sind keine Fahrradstreifen vorhanden und es kommt häufig zu problematischen Situationen im Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder durch das Ausweichen auf den Gehweg. Entlang des gesamten Sandwegs darf auf einer Seite schräg und auf der anderen längs geparkt werden. Für Fahrradfahrende, die in Fahrtrichtung der Autofahrenden fahren, soll geprüft werden, ob das einfache Fahrradpiktogramm durch Sharrows ersetzt werden kann. So werden Autofahrende noch stärker darauf aufmerksam gemacht, dass die Fahrspur von beiden Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt genutzt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1276
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1277 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 792 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 793 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 948 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2553 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5