Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.06.2022

Antrag Ortsbeirat

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße

Details im PARLIS OF_154-15_2022
08.07.2022

Anregung Ortsbeirat

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße

Details im PARLIS OM_2521_2022
11.11.2022

Stellungnahme des Magistrats

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße

Details im PARLIS ST_2605_2022
29.12.2022

Antrag Ortsbeirat

Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße (zur ST 2605)

Details im PARLIS OF_203-15_2022
20.01.2023

Anregung Ortsbeirat

Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße

Details im PARLIS OM_3395_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 154/15 vom 15.06.2022

Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße
Der Magistrat wird gebeten, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen , um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Deuil-La-Barre-Straße zu erreichen. Nördlich von Nieder-Eschbach soll der überörtliche Verkehr über die L 3008, Vilbeler Straße und den Ostring zur Autobahn und die Innenstadt Frankfurts geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der L 3008 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen L 3008/Niedereschbacher Straße und Vilbeler Straße/K 871 noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen.

Begründung:

Die Deuil-La-Barre-Straße wird werktäglich, insbesondere in den Stoßzeiten, von so vielen Kraftfahrzeugen befahren, dass ein Überqueren der Straße kaum möglich ist. Vor der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" staut sich der Verkehr regelmäßig weit zurück, sodass es zu erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt. Davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Deuil-La-Barre-Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Antrag vom 29.12.2022, OF 203/15 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395
Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1