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Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.07.2008

Antrag Ortsbeirat

Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte

Details im PARLIS OF_518-3_2008
14.08.2008

Anregung Ortsbeirat

Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte

Details im PARLIS OM_2498_2008
27.10.2008

Stellungnahme des Magistrats

Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte

Details im PARLIS ST_1525_2008
20.03.2009

Stellungnahme des Magistrats

Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte

Details im PARLIS ST_427_2009
04.11.2009

Stellungnahme des Magistrats

Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte

Details im PARLIS ST_1560_2009
30.11.2010

Stellungnahme des Magistrats

a. Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des Probebetriebs

Details im PARLIS ST_1572_2010
14.11.2011

Stellungnahme des Magistrats

a) Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b) Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung eines Probebetriebs

Details im PARLIS ST_1204_2011
02.04.2012

Stellungnahme des Magistrats

a.Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte b. Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des Probebetriebs

Details im PARLIS ST_505_2012

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2008, OM 2498 entstanden aus Vorlage: OF 518/3 vom 28.07.2008

Betreff: Straßenbeleuchtung in der Burgstraße in Höhe Merianschule und Kindertagesstätte
In der Burgstraße in Höhe der Merianschule und der Kindertagesstätte befinden sich auf der Ostseite des Bürgersteiges die Straßenlaternen und auf der Westseite des Bürgersteiges herrlich gewachsene Bäume. Leider ist der Blätterwald der Bäume so dicht und kommt zudem inzwischen fast einer Pergola gleich, dass das Licht von den Straßenlampen auf der anderen Bürgersteigseite das Trottoir auf der Schul- und Kindertagesstättenseite fast nicht beleuchtet. Angesichts der erforderlichen Sicherheit für die kleinen Kinder, gerade in den früheren Morgenstunden im Winter, ist eine Beleuchtung der Westseite des Bürgersteiges dringend erforderlich. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Weg unmittelbar vor der Kindertagesstätte und der Merianschule in der Burgstraße ausreichend beleuchtet wird. Eventuell können, wenn eine Änderung der Straßenbeleuchtung nicht oder nur mit hohem Kostenaufwand möglich sein sollte, Strahler an den Gebäuden der Kindertagesstätte und der Schule angebracht werden, die von dem Betreiber der Straßenbeleuchtung finanziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2008, ST 1525 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2009, ST 427 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2009, ST 1560 Stellungnahme des Magistrats vom 30.11.2010, ST 1572 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2012, ST 505
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 3 am 26.08.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführungen der Ortsvorsteherin dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 23.09.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 28.10.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52