Unterliederbach: Schulweg an der Kreuzung Heimchenweg/Hunsrückstraße sicherer machen
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Heimchenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.02.2026.
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Neues zu Heimchenweg per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 246 entstanden aus Vorlage: OF 108/6 vom 14.06.2016
Betreff: Unterliederbach: Schulweg an der Kreuzung Heimchenweg/Hunsrückstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Passanten zu ergreifen, die ein Be- oder Überfahren des Bürgersteiges im Bereich der Kreuzung Heimchenweg/Hunsrückstraße (Ecke vor dem Haus Hunsrückstraße 35) durch Kraftfahrzeuge, insbesondere Lkws, wirkungsvoll verhindern. Insbesondere soll dafür gesorgt werden, durch bauliche Maßnahmen die Einhaltung des Halteverbots auf der östlichen Seite des Heimchenwegs durchzusetzen.
Begründung: Es wird berichtet, dass Kraftfahrzeuge, insbesondere Lastwagen, die rechtwinklige Kurve falsch einschätzen und mit den Hinterrädern über den schmalen Gehweg fahren. Dort gefährden sie die Passanten und Schulkinder auf ihrem offiziellen Schulweg. Zur Vermeidung von Unfällen sollte der Magistrat hier nach präventiven Lösungen suchen, mit denen diese kritischen Situationen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2016OFOF 108/6Unterliederbach: Schulweg an der Kreuzung Heimchenweg/Hunsrückstraße sicherer machenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016Sie sind hierOMOM 246Unterliederbach: Schulweg an der Kreuzung Heimchenweg/Hunsrückstraße sicherer machenDirektanregung
- 19. September 2016STST 1276Unterliederbach: Schulweg an der Kreuzung Heimchenweg/Hunsrückstraße sicherer machenStellungnahme
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 265Unterliederbach: Schulweg an der Kreuzung Heimchenweg/Hunsrückstraße sicherer machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats