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Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
120 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41 neu zu ordnen, um Platz für Radbügel, Ladezonen und gastronomische Flächen zu schaffen. Dies soll die Situation für Fußgänger und die Gastronomie verbessern sowie die Lieferzonen für Geschäfte sicherstellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Münchener Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.06.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Münchener Straße 33 bis 41 auf der südlichen Straßenseite den ruhenden Verkehr wie folgt neu zu ordnen:

  1. Maximal zehn Radbügel auf dem Gehwegbereich vor Münchener Straße 41;
  2. maximal zehn Radbügel auf dem Parkstreifen vor Münchener Straße 33;
  3. eine Ladezone auf dem Parkstreifen vor der Münchener Straße 41;
  4. eine Ladezone auf dem Parkstreifen vor der Münchener Straße 37;
  5. ein Abstellbereich für ein Lastenrad und bis zu acht E-Scooter auf dem Parkstreifen vor der Münchener Straße 37;
  6. Ausweisung von je einer ganztägigen Genehmigung einer außengastronomischen Fläche auf dem Parkstreifen vor der Münchener Straße 33, 35 und 39.

Die Pkw-Parkplätze auf der nördlichen Straßenseite bleiben vorerst weiterhin bestehen.

Begründung

Die Gewerbetreibenden in diesem Bereich der Münchener Straße klagen über wildes Gehwegparken durch E-Scooter, Fahrräder und Pkw/Transporter. Der ohnehin schmale Gehweg bietet den zu Fuß Gehenden und insbesondere den mobilitätseingeschränkten Menschen kaum noch Platz. Die Gastronomie benötigt mehr Fläche für weitere Sitzplätze vor ihren Restaurants. Diese soll ausgewiesen werden, damit die Gewerbetreibenden einen entsprechenden Antrag stellen können, und die Flächen nicht unbefugt mit Pkw beparkt werden. Supermarkt, Gastronomie und Geschäfte benötigen Lieferzonen, da ansonsten die im Straßenraum haltenden Lieferfahrzeuge regelmäßig die Straßenbahn ausbremsen. Das Mobilitätsdezernat richtet derzeit markierte Abstellflächen für E-Scooter und Lastenräder ein und sucht dazu geeignete Flächen. Im gesamten Bahnhofsviertel befinden sich zudem viel zu wenige Fahrradabstellbügel.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2022OFOF 489/1Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Juni 2022Sie sind hier
    OMOM 2415Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41
    Direktanregung
  3. 14. Oktober 2022STST 2393Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41Stellungnahme
  4. 26. Mai 2023STST 1161Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41Stellungnahme
  5. 2. April 2024OFOF 1213/1Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 23. April 2024OMOM 5393Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?Direktanregung
  7. 23. September 2024Antwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 1687Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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