Unebenheiten in der Neuen Kräme zwischen Berliner Straße und Braubachstraße am Paulsplatz beheben
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Bisheriger Verlauf
23.10.2017
07.11.2017
09.02.2018
Antrag Ortsbeirat
Unebenheiten in der Neuen Kräme zwischen Berliner Straße und Braubachstraße am Paulsplatz beheben
Details im PARLIS OF_445-1_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unebenheiten in der Neuen Kräme zwischen Berliner Straße und Braubachstraße am Paulsplatz beheben
Details im PARLIS OM_2401_2017Stellungnahme des Magistrats
Unebenheiten in der Neuen Kräme zwischen Berliner Straße und Braubachstraße am Paulsplatz beheben
Details im PARLIS ST_225_201823.10.2017
Antrag Ortsbeirat
Unebenheiten in der Neuen Kräme zwischen Berliner Straße und Braubachstraße am Paulsplatz beheben
Details im PARLIS OF_445-1_201707.11.2017
Anregung Ortsbeirat
Unebenheiten in der Neuen Kräme zwischen Berliner Straße und Braubachstraße am Paulsplatz beheben
Details im PARLIS OM_2401_201709.02.2018
Stellungnahme des Magistrats
Unebenheiten in der Neuen Kräme zwischen Berliner Straße und Braubachstraße am Paulsplatz beheben
Details im PARLIS ST_225_2018S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2401 entstanden aus Vorlage: OF 445/1 vom 23.10.2017
Betreff: Unebenheiten in der Neuen Kräme zwischen Berliner Straße und Braubachstraße am Paulsplatz beheben
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Unebenheiten in der Fußgängerzone Neue Kräme am Paulsplatz zwischen der Berliner Straße und der Braubachstraße beseitigt werden. Diese treten vor allem vor der Ampel an der Berliner Straße sowie vor dem Übergang zum Römerberg auf. Begründung:
Die genannten Unebenheiten sind ein permanentes Verletzungsrisiko für die vielen Passanten in dieser Fußgängerzone. Die beigefügten Fotos sollen die lückenhafte und unebene Pflasterung verdeutlichen. Neue Kräme am Paulsplatz, Ampel Berliner Straße Neue Kräme am Paulsplatz, Ampel Berliner Straße Neue Kräme, vor dem Übergang zum Römerberg am Paulsplatz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 225