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Nied: Lücken im Krötenzaun schließen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.06.2022

Antrag Ortsbeirat

Nied: Lücken im Krötenzaun schließen

Details im PARLIS OF_528-6_2022
28.06.2022

Anregung Ortsbeirat

Nied: Lücken im Krötenzaun schließen

Details im PARLIS OM_2375_2022
28.06.2022

Anregung Ortsbeirat

Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald

Details im PARLIS OM_2353_2022
05.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Lücken im Krötenzaun schließen

Details im PARLIS ST_1970_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2375 entstanden aus Vorlage: OF 528/6 vom 27.06.2022

Betreff: Nied: Lücken im Krötenzaun schließen
Vorgang: OM 2353/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Niedwald südlich der Oeserstraße (siehe Foto) während der Krötenwanderungszeit (circa Februar bis April) zwei der drei Wege zur Aufstellung von Krötenzäunen gesperrt werden können.

Begründung:

Jedes Jahr stellen freiwillige Helfer südlich der Oeserstraße Krötenzäune auf, um die Erdkröten, die sich in diesem Bereich zur Überquerung der Oeserstraße aufmachen, vor dem Straßentod zu bewahren. Der Zaun stellt an sich schon einen sehr guten Schutz dar, der durch die Kröten praktisch nicht überwunden werden kann. Allerdings ist er nicht durchgängig geschlossen. In dem betreffenden Bereich gibt es drei Wege, die zur Oeserstraße führen und durch die der Zaun unterbrochen ist. Durch diese Lücken können Kröten hindurchschlüpfen und auf die Oeserstraße gelangen (circa 2,5 Prozent des Zauns sind nicht geschlossen), auf welcher sie fast keine Überlebenschance haben. Durch Sperrung von zwei der drei Wege könnte die bestehende Lücke deutlich verkleinert werden. Ein Weg sollte für Radfahrer und Fußgänger offenbleiben, damit diese von der Oeserstraße in den Wald und umgekehrt gelangen können. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2353
Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1970 Aktenzeichen: 67 0