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Unterliederbach: Ruhenden Verkehr in der Hunsrückstraße überwachen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.11.2016

Anregung Ortsbeirat

Radverkehr in der Hunsrückstraße

Details im PARLIS OM_1028_2016
13.03.2017

Stellungnahme des Magistrats

Radverkehr in der Hunsrückstraße

Details im PARLIS ST_588_2017
08.09.2017

Stellungnahme des Magistrats

Radverkehr in der Hunsrückstraße

Details im PARLIS ST_1719_2017
12.10.2017

Antrag Ortsbeirat

Unterliederbach: Ruhenden Verkehr in der Hunsrückstraße überwachen

Details im PARLIS OF_487-6_2017
07.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Unterliederbach: Ruhenden Verkehr in der Hunsrückstraße überwachen

Details im PARLIS OM_2350_2017
19.02.2018

Stellungnahme des Magistrats

Unterliederbach: Ruhenden Verkehr in der Hunsrückstraße überwachen

Details im PARLIS ST_318_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2350 entstanden aus Vorlage: OF 487/6 vom 12.10.2017

Betreff: Unterliederbach: Ruhenden Verkehr in der Hunsrückstraße überwachen
Vorgang: OM 1028/16 OBR 6; ST 588/17; ST 1719/17 Der Magistrat wird gebeten, die Ausführungen in der Stellungnahme vom 08.09 .2017, ST 1719, zu kontrollieren. Bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena wird weiterhin auf dem Radfahrstreifen in der Hunsrückstraße mit "Gewohnheitsrecht" geparkt. Hier sind verstärkte Kontrollen besonders während der Veranstaltungen erforderlich.

Begründung:

Wie auch bei vielen anderen Maßnahmen kann wenig auf die freiwillige Selbstkontrolle gesetzt werden. Um Glaubwürdigkeit herzustellen, müssen Anregungen nicht nur umgesetzt, sondern deren Einhaltung auch kontrolliert werden, sonst ändert sich an der festgestellten Gefahrensituation leider nichts. Laut Presseinformationen sind während einer Veranstaltung 170 parkende Pkws auf dem Radfahrstreifen gezählt worden. Der ruhende Verkehr wurde nicht überwacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1028
Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 588 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1719 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 318 Aktenzeichen: 32 1