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Tempo 50 auf der Kennedyallee

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.06.2015

Anregung Ortsbeirat

Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommunen stärken

Details im PARLIS OA_639_2015
21.12.2015

Stellungnahme des Magistrats

Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommune stärken

Details im PARLIS ST_1802_2015
02.11.2017

Antrag Ortsbeirat

Tempo 50 auf der Kennedyallee

Details im PARLIS OF_630-5_2017
03.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Tempo 50 auf der Kennedyallee

Details im PARLIS OM_2314_2017
09.02.2018

Stellungnahme des Magistrats

Tempo 50 auf der Kennedyallee

Details im PARLIS ST_247_2018
23.07.2018

Antrag Ortsbeirat

Fuß- und Radweg Kennedyallee zwischen Niederräder Landstraße und Richard-Strauss-Allee (Fortsetzung)

Details im PARLIS OF_926-5_2018
10.08.2018

Anregung Ortsbeirat

Fuß- und Radweg Kennedyallee zwischen Niederräder Landstraße und Richard-Strauss-Allee (Fortsetzung)

Details im PARLIS OA_285_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2314 entstanden aus Vorlage: OF 630/5 vom 02.11.2017

Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee
Vorgang: OA 639/15 OBR 5; ST 1802/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Kennedyallee auch zwischen der Niederräder Landstraße und der Richard-Strauß-Allee die ortsübliche Geschwindigkeit von 50 km/h einzurichten.

Begründung:

Die Kennedyallee ist in diesem Bereich schon jetzt als geschlossene Ortschaft ausgeschildert. Allerdings wird dort durch das Verkehrszeichen 274 eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erlaubt. Das ist in diesem Bereich nicht angemessen, da sich stadteinwärts Fußgänger und Radfahrer auf einem 1,5 Meter schmalen Weg unmittelbar neben rasenden Pkws und Lkws bewegen müssen. Viele Kraftfahrer überschreiten auch diese höhere Geschwindigkeit und donnern mit 90 km/h und mehr die Straße entlang. Das gefährdet Fußgänger und Radfahrer und ist eine extreme Belästigung. Kinder müssen diesen Weg auf dem Weg zu ihrer Schule benutzen. In seiner Stellungnahme vom 21.12.2015, ST 1802, lehnte der Magistrat die schon zuvor beantragte Geschwindigkeitsreduzierung ab, weil diese den Kraftfahrern nicht "vermittelbar" sei. Hier ist der Magistrat kaltherzig darüber hinweggegangen, dass die Wohnbevölkerung diese Wege benutzen muss und zu Recht einigermaßen erträgliche Verkehrsverhältnisse erwarten darf. Das Interesse der Autofahrer, wenige Sekunden Fahrzeit zu gewinnen, steht in keinem Verhältnis zum Leidensdruck, dem die ungeschützten Verkehrsteilnehmer auf dem schmalen Fuß- und Radweg durch den rasenden Kraftfahrzeugverkehr ausgesetzt sind. Stadtauswärts sind Fußgänger und Radfahrer durch einen schmalen Grünstreifen zwar ein wenig besser geschützt, dennoch wäre eine geringere Geschwindigkeit auch hier angemessen. Vor allem aber sind Anwohner der Sandhöfer Allee und der Kennedyallee Tag und Nacht durch den Verkehrslärm belastet. Der Schall trägt sehr weit. Durch die Begrünung ist die Bebauung nicht an allen Stellen unmittelbar sichtbar. Das veranlasst besonders nachts viele Kraftfahrer, unmittelbar nach der Shell-Tankstelle hochtourig zu beschleunigen. Die Anwohner haben dem Ortsbeirat den dringenden Wunsch nach einer Geschwindigkeitsreduzierung immer wieder vorgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2015, OA 639
Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1802 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 247 Antrag vom 23.07.2018, OF 926/5
Anregung vom 10.08.2018, OA 285
Aktenzeichen: 32 1