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Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.05.2022

Antrag Ortsbeirat

Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand

Details im PARLIS OF_292-3_2022
02.06.2022

Anregung Ortsbeirat

Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand

Details im PARLIS OM_2279_2022
16.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand

Details im PARLIS ST_2167_2022
03.04.2023

Stellungnahme des Magistrats

Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand

Details im PARLIS ST_889_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2279 entstanden aus Vorlage: OF 292/3 vom 18.05.2022

Betreff: Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand
Der Magistrat wird gebeten, auf den Sperrflächen neben dem Zebrastreifen an der Weberstraße 10 bis 12/Ecke Eiserne Hand auf beiden Straßenseiten Fahrradbügel aufzustellen. Sollten aus Platzgründen keine Fahrradbügel möglich sein (die Sperrflächen sind recht schmal), dann sollen andere Maßnahmen getroffen werden, um die Sperrflächen frei zu halten (Beispiel: Pflanzkübel).

Begründung:

Natürlich ist es nicht erlaubt, auf Sperrflächen zu parken. Das kommt aber trotzdem immer wieder vor. Insbesondere für Kinder ist die Straße an der Stelle schwer einsehbar. Dabei ist mit Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern zu rechnen. Der freie Blick nur in die Kreuzung hinein reicht nicht. Durch Fahrradbügel soll verhindert werden, dass Fahrzeuge auf diesen Sperrflächen parken und die Sicht für Fußgängerinnen und Fußgänger auf die Straße versperren, die über den Zebrastreifen gehen wollen. Zudem wird so besser gewährleistet, dass heranfahrende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Fußgängerinnen und Fußgänger (insbesondere Kinder), die die Straße überqueren wollen, rechtzeitig sehen. Des Weiteren wird so dem Bedarf nach weiteren Fahrradbügeln an dieser Ecke (viele Fahrräder parken dort nämlich "irgendwie") Rechnung getragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2167 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 889 Aktenzeichen: 66-2