Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/Oberlindau
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Bewegungsfreiheit für Passanten an der Ecke Böhmerstraße/Oberlindau wiederherzustellen, da Bauarbeiten die Nutzung des Fußgängerbereichs einschränken. Dies ist notwendig, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für alle Passanten, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dringend dafür Sorge zu tragen, dass die Bewegungsfreiheit für Passanten an der Ecke Böhmerstraße/Oberlindau hergestellt wird.
Hintergrund der akuten Situation sind Bauarbeiten im Außenbereich der Eisdiele in der Oberlindau 90. Die Pächter wurden vom Stadtplanungsamt Frankfurt verpflichtet, den Außengastronomiebereich vom Fußgängerbereich baulich zu separieren. Bisher war die Grenze von Grundstück und Fußgängerbereich für Passanten nicht erkennbar, das Grundstück wurde daher als Fußgängerdurchgang von der Böhmerstraße genutzt. Nach baulicher Umsetzung der Auflagen der Stadt ist dies nicht mehr möglich (Fotos 1 und 2).
Auf dem Eckbereich Böhmerstraße/Oberlindau stehen ein Briefkasten der Deutschen Post sowie ein Straßenschild. Der Abstand zwischen diesen und der Bordsteinkante beträgt lediglich 0,67 Meter (Foto 3). Laut Hessischer Bauordnung/DIN 18024 ist eine Mindestdurchgangsbreite von 2,50 Meter erforderlich. Für z. B. mobilitätseingeschränkte Personen oder Menschen mit Kinderwagen ist ein Durchgang nicht möglich.
Sinnvoll ist, den Briefkasten sowie das Straßenschild Böhmerstraße/Oberlindau entsprechend bzw. parallel zum Verlauf der Grundstücksbegrenzung Oberlindau 90 zu positionieren.
Begründung
Akuter Handlungsbedarf bzw. dringende Bitte von Anwohnern und den ansässigen Gastronomiebetreibern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2022OFOF 386/2Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/OberlindauOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2259Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/OberlindauDirektanregung
- 1. August 2022Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1725Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/OberlindauStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats