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Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.07.2021

Anregung Ortsbeirat

Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark

Details im PARLIS OM_482_2021
01.10.2021

Stellungnahme des Magistrats

Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark

Details im PARLIS ST_1794_2021
15.05.2022

Antrag Ortsbeirat

Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark

Details im PARLIS OF_381-2_2022
30.05.2022

Anregung Ortsbeirat

Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark

Details im PARLIS OM_2258_2022
29.08.2022

Stellungnahme des Magistrats

Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark

Details im PARLIS ST_1951_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2258 entstanden aus Vorlage: OF 381/2 vom 15.05.2022

Betreff: Änderungsantrag: Mülleimerdeckel im neuen Rebstockpark
Vorgang: OM 482/21 OBR 2; ST 1794/21 Der Magistrat wird ergänzend zu der
Anregung vom 05.07.2021, OM 482
, gebeten, 1. an folgenden drei Stellen im neuen Rebstockpark Müllgaragen zu platzieren: - Straße Zum Messeparkhaus/Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg; - August-Euler-Straße/Ecke Wilhelmine-Reichard-Weg (am Spielplatz); - Im Park, Mitte der ersten Querstraße (siehe Foto); 2. alle anderen vorhandenen Mülleimer im neuen Rebstockpark mit Deckel auszustatten.

Begründung:

Die gut genutzten Mülleimer werden, bevor diese geleert werden, regelmäßig von Raben und Elstern, die hier Essensreste suchen und finden, leergeräumt. Der neue Rebstockpark wird zu jeder Uhrzeit von Joggern und Spaziergängern genutzt. Die Vermüllung um die Mülleimer herum schmälert den Erholungswert und die Lebensqualität, die ein solch schöner Park den Anwohnern sein soll. Zusatz: An den genannten drei Stellen halten sich Parknutzer auf, picknicken oder essen ihre Pizza dort. Entsprechend groß ist der Müllanfall. Die vorhandenen Müllbehältnisse reichen nicht aus, um die Masse an Müll aufzunehmen. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 482
Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1794 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1951 Aktenzeichen: 67 0