Martin-Weber-Platz war nicht als Parkplatz gedacht
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Kettelerallee — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.10.2026.
- Leerstand in der Heilig-Kreuz-Kirche beenden – soziale Nutzung ermöglichen08.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Mehr Schatten auf den Spielplätzen am Bornheimer Hang22.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bus zum Main Bad Bornheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Kettelerallee per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 174/4 vom 10.10.2017
Betreff: Martin-Weber-Platz war nicht als Parkplatz gedacht Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass auf dem Martin-Weber-Platz vor der Heilig-Kreuz-Kirche in Bornheim nicht geparkt wird.
Begründung:
- Der erwähnte Platz ist vor einigen Jahren hergerichtet worden und dient dem Aufenthalt.
- Im Zuge von Baumaßnahmen an anderer Stelle haben sich Veränderungen ergeben: Die Freifläche hinter der Kirche wird gegenwärtig interimsmäßig von einem Kindergarten genutzt, dessen Gebäude an anderer Stelle umgebaut wird. Als Ersatz für hier weggefallene Parkplätze wurde das Parken auf einem Geländestreifen entlang der Kettelerallee gestattet. Ausdrücklich nicht vorgesehen war, den Martin-Weber-Platz zu beparken.
- Aufgrund mangelhafter Sicherungsmöglichkeiten geschieht aber nun genau dies. Und die wassergebundene Decke wird zerfurcht.
- Mögliche Maßnahmen sind: Hinweisschild, Strafzettel usw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2017OFOF 174/4Martin-Weber-Platz war nicht als Parkplatz gedachtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Oktober 2017Sie sind hierOMOM 2246Martin-Weber-Platz war nicht als Parkplatz gedachtDirektanregung
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 114Martin-Weber-Platz war nicht als Parkplatz gedachtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats