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Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.09.2017

Antrag Ortsbeirat

Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt

Details im PARLIS OF_121-13_2017
24.10.2017

Anregung Ortsbeirat

Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt

Details im PARLIS OM_2240_2017
15.01.2018

Stellungnahme des Magistrats

Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt

Details im PARLIS ST_52_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 121/13 vom 04.09.2017

Betreff: Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt
Der Magistrat wird gebeten, einen Sammelcontainer für Elektrokleingeräte in Nieder-Erlenbach aufzustellen, welcher in einem sinnvollen Turnus durch die Entsorgungsbetriebe geleert wird. Mögliche Standorte für einen solchen Sammelcontainer wären: - Am Ortseingang zur Niedereschbacher Straße gegenüber des Lebensmittelmarktes REWE; - am Ortseingang zum Erlenbacher Stadtweg neben den Altglascontainern; - an der Kreuzung der Straßen Alt-Erlenbach und Am Steinberg; - a m Bürgerhaus Nieder-Erlenbach.

Begründung:

Laut Auskunft der Frankfurter Entsorgungsbetriebe (FES) müssen Elektrokleingeräte (elektrische Zahnbürste, Rasierer etc.) an den FES-Sammelstellen/Betriebshöfen abgegeben werden. Die nächsten Betriebshöfe liegen in Bergen-Enkheim oder Kalbach. Um diese zeitnah zu erreichen, müssen die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs den Pkw nutzen. Dies macht aus der Perspektive der Klimabilanz keinen Sinn. Zudem sind Bürgerinnen und Bürger ohne Pkw benachteiligt. Aus diesem Grund würde sich ein Sammelcontainer in Nieder-Erlenbach empfehlen, der fußläufig für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen ist. Somit wäre das Recycling von Kleingeräten und gleichzeitig eine Einsparung von CO2 möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 52 Aktenzeichen: 79 4