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Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.10.2017

Antrag Ortsbeirat

Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße

Details im PARLIS OF_205-7_2017
24.10.2017

Anregung Ortsbeirat

Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße

Details im PARLIS OM_2234_2017
09.02.2018

Stellungnahme des Magistrats

Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße

Details im PARLIS ST_262_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2234 entstanden aus Vorlage: OF 205/7 vom 10.10.2017

Betreff: Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße
Die Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße wurde bereits im Jahr 2012 aufgehoben. Dass jedoch der Radweg weiterhin Bestand hat und auch benutzt werden darf, ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht bewusst. Radfahrerinnen und Radfahrer werden teilweise beschimpft und von ihnen dazu gedrängt, den Radweg zu nutzen. Die zusätzlich installierten Piktogramme haben den Radverkehr stärker auf die Straße verlagert, weil vielen Radfahrerinnen und Radfahrern die aufgehobene Benutzungspflicht erst bewusst geworden ist. Das oben beschriebene Verhalten der Autofahrerinnen und Autofahrer kann allerdings weiter beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darüber informieren, dass die Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße nicht benutzt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 262
Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1