Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

BAB 66 Anschlussstelle Eschborn/Siegener Straße hier: Rückstau nach Sossenheim reduzieren

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.05.2013

Antrag Ortsbeirat

BAB.66 Anschlussstelle Eschborn/Siegener Straße hier: Rückstau nach Sossenheim reduzieren

Details im PARLIS OF_714-6_2013
16.05.2013

Anregung Ortsbeirat

BAB 66 Anschlussstelle Eschborn/Siegener Straße hier: Rückstau nach Sossenheim reduzieren

Details im PARLIS OM_2217_2013
06.09.2013

Stellungnahme des Magistrats

BAB 66 Anschlussstelle Eschborn / Siegener Straße hier: Rückstau nach Sossenheim reduzieren

Details im PARLIS ST_1364_2013
21.03.2014

Stellungnahme des Magistrats

BAB 66 Anschlussstelle Eschborn / Siegener Straße hier: Rückstau nach Sossenheim reduzieren

Details im PARLIS ST_423_2014

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2217 entstanden aus Vorlage: OF 714/6 vom 01.05.2013

Betreff: BAB 66 Anschlussstelle Eschborn/Siegener Straße hier: Rückstau nach Sossenheim reduzieren
Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung im Einmündungsbereich der Anschlussstelle Eschborn der BAB 66 zur Siegener Straße an die neuen Verkehrsbedingungen anzupassen, sodass der Rückstau nach Sossenheim reduziert wird.

Begründung:

Die Anschlussstelle Eschborn der BAB 66 wurde dahin gehend ausgebaut, dass es Richtung Eschborn zwei Abbiegespuren gibt. Die zwei Spuren werden auf der Siegener Straße Richtung Eschborn wieder zu einer Spur verengt. Dadurch, dass sich nun viel mehr Fahrzeuge nach der Ausfahrt von der BAB 66 Richtung Eschborn vor der Verengung stauen, kann dieser Verkehr vor der Grünphase für die aus Sossenheim kommenden Fahrzeuge nicht mehr vollständig abgebaut werden. Dies führt vor allem in den Stoßzeiten zu einem erheblichen Rückstau nach Sossenheim. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Ampelschaltung anzupassen, sodass der Rückstau nach Sossenheim reduziert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1364 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 423 Aktenzeichen: 61 12