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Geh- und Radweg Kennedyallee stadteinwärts II

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.04.2013

Antrag Ortsbeirat

Geh- und Radweg Kennedyallee stadteinwärts Teil II

Details im PARLIS OF_588-5_2013
19.04.2013

Anregung Ortsbeirat

Geh- und Radweg Kennedyallee stadteinwärts II

Details im PARLIS OM_2156_2013
12.08.2013

Stellungnahme des Magistrats

Geh- und Radweg Kennedyallee stadteinwärts II

Details im PARLIS ST_1225_2013
27.05.2014

Antrag Ortsbeirat

Unzureichende Umsetzung des Antrags Kennedyallee II

Details im PARLIS OF_844-5_2014
13.06.2014

Anregung Ortsbeirat

Unzureichende Umsetzung des Antrags Kennedyallee II

Details im PARLIS OM_3226_2014

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2156 entstanden aus Vorlage: OF 588/5 vom 18.04.2013

Betreff: Geh- und Radweg Kennedyallee stadteinwärts II
Der Magistrat wird aufgefordert, die Sicherheit auf dem Geh- und Radweg zwischen der Thorwaldsenstraße und der Tischbeinstraße in folgenden Punkten zu verbessern: 1. Zwischen Thorwaldsenstraße und Rubensstraße werden die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umgewandelt und zum Geh- und Radweg hin durch geeignete Maßnahmen von illegalem Parken frei gehalten. Außerdem werden an den Grundstückseinfahrten Poller gesetzt, um das illegale Parken in zweiter Reihe zu verhindern. 2. Zwischen Rubensstraße und Tischbeinstraße wird der Radweg, statt wie bisher direkt an der Straße, ebenfalls neben dem Gehweg geführt. In diesem Bereich werden Senkrechtparkplätze eingerichtet, die zum Geh- und Radweg durch geeignete Maßnahmen begrenzt werden. Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg wird durch Poller an den Grundstückseinfahrten wirksam verhindert. 3. Kurzfristig ist vor dem Haus Kennedyallee 61 durch Aufstellen von Fahrradbügeln das Beparken des Gehweges zu unterbinden. 4. Vor der Einmündung in die Tischbeinstraße wird der Radweg rechtzeitig nach vorne zur Straße hin verschwenkt, um eine frühzeitige Sichtbeziehung zwischen Kraftfahrzeugverkehr und Radfahrern sicherzustellen. Der Radweg ist durch Bordsteinaufsätze vor illegalem Beparken zu schützen.


5. Gegebenenfalls werden die Bügel zum Schutz der Baumscheiben entsprechend versetzt, um das Parken auf den Baumscheiben zu verhindern.

Begründung:

Zu 1.: Es ist immer wieder zu beobachten, dass hier außerhalb der eingerichteten Parkplätze zusätzlich auf dem drei Meter breiten Geh- und Radweg geparkt wird. Dadurch werden die Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet. Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern. Es handelt sich um einen Schulweg, der von Schülern der benachbarten Schulen mit dem Rad oder zu Fuß benutzt wird. Zu 2.: Der in diesem Bereich direkt an der Straße geführte Radweg ist mit 1,4 Metern sehr schmal. Wenn die rechts davon parkenden Kfz nicht exakt parken bzw. ausparken, wird der Radverkehr gefährdet. Viele Radfahrer fühlen sich sehr unsicher, wenn sie direkt neben den Lkws fahren müssen. Daher soll der Radweg rechts von den parkenden Pkws geführt werden. Durch das Einführen des Senkrechtparkens werden zusätzliche legale Parkplätze gewonnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1225 Antrag vom 27.05.2014, OF 844/5 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3226
Aktenzeichen: 32 1