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Gestaltung des Zebrastreifens Otto-Hahn-Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.04.2022

Antrag Ortsbeirat

Gestaltung des Zebrastreifens Otto-Hahn-Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße

Details im PARLIS OF_434-5_2022
06.05.2022

Anregung Ortsbeirat

Gestaltung des Zebrastreifens Otto-Hahn-Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße

Details im PARLIS OM_2145_2022
16.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Gestaltung des Zebrastreifens Otto-Hahn_Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße

Details im PARLIS ST_2131_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2145 entstanden aus Vorlage: OF 434/5 vom 11.04.2022

Betreff: Gestaltung des Zebrastreifens Otto-Hahn-Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße
Der Magistrat wird gebeten, am Bereich des Zebrastreifens Otto-Hahn-Platz/Ecke Holbeinstraße/Ecke Gartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Beim Zebrastreifen sind bauliche Ausbesserungen dahin gehend vorzunehmen, dass im Falle von Regenfällen eine Pfützenbildung auf dem Zebrastreifen verhindert wird und Fußgänger die Möglichkeit haben, auch bei dieser Witterungslage den Zebrastreifen zu benutzen. 2. Auf dem davorliegenden Fahrradweg sind Abmarkierungen vorzunehmen, die die Fußgänger vor den Radfahrern schützen.

Begründung:

Der Zebrastreifen im obigen Bereich ist bei Regenfällen überschwemmt. Es kommt zu einer Pfützenbildung, die eine Benutzung durch die Fußgänger unmöglich macht. Diese müssen außen um den Zebrastreifen herumlaufen, was zu einer entsprechenden Gefährdung führt. Die Abmarkierungen auf dem Radweg dienen dem Schutz der Fußgänger vor den Fahrradfahrern, die regelmäßig dort durch unachtsame Radfahrer gefährdet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2131
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5