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Dortelweiler Straße: Haltelinie und Hinweisschild vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.04.2013

Antrag Ortsbeirat

Dortelweiler Straße: Haltelinie und Hinweisschild vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände

Details im PARLIS OF_389-3_2013
18.04.2013

Anregung Ortsbeirat

Dortelweiler Straße: Haltelinie und Hinweisschild vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände

Details im PARLIS OM_2142_2013
15.07.2013

Stellungnahme des Magistrats

Dortelweiler Straße: Haltelinie und Hinweisschild vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände

Details im PARLIS ST_1086_2013

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM 2142 entstanden aus Vorlage: OF 389/3 vom 16.04.2013

Betreff: Dortelweiler Straße: Haltelinie und Hinweisschild vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf der Dortelweiler Straße vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände aus Richtung Bornheim kommend eine Haltelinie und ein Hinweisschild zu installieren, z. B. mit dem Text "Bei Rückstau vor der Ampel bitte hier halten, um die Einfahrt frei zu halten".

Begründung:

Wenn man von der Friedberger Landstraße in die Dortelweiler Straße einbiegt, hat man die Möglichkeit, gleich nach ein paar Metern links in die Einfahrt des Grundstücks, auf dem sich u. a. der Tegut befindet, abzubiegen. Da der aus der Dortelweiler Straße kommende Verkehr in Richtung Friedberger Landstraße an der Ampel häufig zum Stehen kommt und sich dadurch ein Rückstau bildet, welcher die Einfahrt verstellt, ist es für die Fahrzeuge, die von der Friedberger Landstraße kommen, nicht möglich, in die Einfahrt des Geländes abzubiegen. Sie bleiben mitten auf der Straße stehen, der Nachfolgeverkehr wird dadurch behindert und es bildet sich ein Rückstau bis auf die Friedberger Landstraße. Im Berufsverkehr wird diese Situation häufig beobachtet. Durch die Haltelinie und das Hinweisschild kann die Einfahrt frei gehalten und der Verkehrsfluss positiv beeinflusst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1086 Aktenzeichen: 66 7