Einrichtung von Stationen für Elektrolastenräder
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Bisheriger Verlauf
26.08.2017
12.09.2017
09.02.2018
Antrag Ortsbeirat
Einrichtung zweier Stationen für Elektrolastenräder
Details im PARLIS OF_135-16_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einrichtung von Stationen für Elektrolastenräder
Details im PARLIS OM_2109_2017Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung von Stationen für Elektrolastenräder
Details im PARLIS ST_218_201826.08.2017
Antrag Ortsbeirat
Einrichtung zweier Stationen für Elektrolastenräder
Details im PARLIS OF_135-16_201712.09.2017
09.02.2018
Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung von Stationen für Elektrolastenräder
Details im PARLIS ST_218_2018S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2109 entstanden aus Vorlage: OF 135/16 vom 26.08.2017
Betreff: Einrichtung von Stationen für Elektrolastenräder
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Bergen-Enkheim Stationen für den Verleih von Elektrolastenräder eingerichtet werden können. Folgende Standorte kämen dafür infrage: 1. Schelmenburgplatz 2. Volkshaus Enkheim 3. Bei den Einkaufsmärkten in der Victor-Slotosch-Straße Begründung:
Durch die gute Anbindung im ÖPNV ist es mittlerweile nicht mehr nötig, sich ein Auto anzuschaffen. Dennoch kommt es vor, dass schwere und unhandliche Dinge wie zum Beispiel Gartenzubehör, Pakete, Getränkekisten und so weiter transportiert werden müssen. Um dies für die Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger einfacher zu machen, wird um die Einrichtung von Stationen zum Verleih von Elektrolastenräder gebeten. Das Ausleihverfahren sollte ähnlich dem "Call a bike"-System funktionieren. Eventuell sollte hierzu der große Fahrradmarkt in der Borsigallee mit ins Boot geholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 218
Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1