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Sossenheim/Höchst: Erweiterung des Schulhofes der Henri-Dunant-Schule um das Gelände des Grünflächenamtes

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.09.2017

Antrag Ortsbeirat

Sossenheim/Höchst: Erweiterung des Schulhofes der Henri-Dunant-Schule um das Gelände des Grünflächenamtes

Details im PARLIS OF_478-6_2017
12.09.2017

Anregung Ortsbeirat

Sossenheim/Höchst: Erweiterung des Schulhofes der Henri-Dunant-Schule um das Gelände des Grünflächenamtes

Details im PARLIS OM_2089_2017
05.03.2018

Stellungnahme des Magistrats

Sossenheim/Höchst: Erweiterung des Schulhofes der Henri-Dunant-Schule um das Gelände des Grünflächenamtes

Details im PARLIS ST_561_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2089 entstanden aus Vorlage: OF 478/6 vom 08.09.2017

Betreff: Sossenheim/Höchst: Erweiterung des Schulhofes der Henri-Dunant-Schule um das Gelände des Grünflächenamtes
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das gegenüber dem Eingang der Henri-Dunant-Schule (Palleskestraße 60) liegende Grundstück, welches aktuell vom Grünflächenamt zum Abladen von Werkstoffen genutzt wird, als Schulhof genutzt werden kann. Nach Möglichkeit sollte die Umwandlung der Fläche für den Schulhof noch in den kommenden Weihnachtsferien beginnen, sodass diese von den Schülern zu Beginn des neuen Halbjahres genutzt werden kann.

Begründung:

Aktuell teilen sich die Henri-Dunant-Schule und das Gymnasium Nied den Schulhof auf dem Provisorium in der Palleskestraße 60. Da sich durch die Zunahme der Container, bedingt durch die steigende Schülerzahl, die Schulhoffläche stetig verringert, muss nach Erweiterungsmöglichkeiten gesucht werden. Das Grundstück gegenüber dem Eingang der Schule bietet sich an, da es gut mit dem Schulhof verbunden werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 561
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 1