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Höchst: Storchgasse für den Durchgangsverkehr sperren

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.05.2016

Anregung Ortsbeirat

Höchst: Storchgasse für den Durchgangsverkehr sperren

Details im PARLIS OM_34_2016
25.07.2016

Stellungnahme des Magistrats

Höchst: Storchgasse für den Durchgangsverkehr sperren

Details im PARLIS ST_979_2016
28.08.2017

Antrag Ortsbeirat

Höchst: Storchgasse für den Durchgangsverkehr sperren

Details im PARLIS OF_470-6_2017
12.09.2017

Anregung Ortsbeirat

Höchst: Storchgasse für den Durchgangsverkehr sperren

Details im PARLIS OM_2085_2017
08.12.2017

Stellungnahme des Magistrats

Höchst: Storchgasse für den Durchgangsverkehr sperren

Details im PARLIS ST_2386_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 28.08.2017

Betreff: Höchst: Storchgasse für den Durchgangsverkehr sperren
Vorgang: OM 34/16 OBR 6; ST 979/16; Ortstermin vom 13.10.2016; Informationsgespräch vom 17.08.2017 Der Magistrat wird gebeten, die ursprünglich vom Ortsbeirat in der Vorlage OM 34 gewünschte Sperrung des Durchgangsverkehrs in der Storchgasse mittels einer durchlässigen Sackgasse umzusetzen, so wie es im Ämtergespräch mit Vertreterinnen/Vertretern des Straßenverkehrsamts und des Umweltamts sowie der FES und Mitgliedern des Ortsbeirats besprochen wurde. Das geeignete Hindernis vor der Liegenschaft mit der Hausnummer 15 soll flexibel entnehmbar sein, damit das in der Bolongarostraße 134 ansässige Unternehmen notfalls sein Betriebsgelände verlassen kann, wenn die Bolongarostraße blockiert ist. Die Sperrung soll durch geeignete Möglichkeiten schon vor der Einfahrt in die Storchgasse angekündigt werden, damit die Anwohner von Irrfahrten verschont bleiben.

Begründung:

Seit vielen Jahren steht der Ortsbeirat mit den Anwohnern und Ämtern im engen Austausch bezüglich der Sperrung der Storchgasse für den Durchgangsverkehr. Die beim Ortstermin im Oktober 2016 mit den Anwohnern gefundene Lösung, bereits die Einfahrt in die Storchgasse zu sperren, lässt sich leider nicht umsetzen. Das in Frankfurt beauftragte Entsorgungsunternehmen weist zu Recht auf die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen hin. Die Umsetzung einer anderen als der vom Ortsbeirat beantragten Lösung hätte für die Anwohner erhebliche finanzielle Auswirkungen bei den Abfallgebühren, da der Hol- und Bringdienst der Mülltonnen bis zur Bolongarostraße nach der Entfernung berechnet werden würde. Dies lehnt der Ortsbeirat ab und verweist nunmehr auf die ursprünglich beantragte Sperrung in Höhe der Liegenschaft mit der Hausnummer 15, allerdings als flexibel entnehmbarer Poller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 34
Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 979 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2386 Aktenzeichen: 32 1