Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.08.2017

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!

Details im PARLIS OF_465-6_2017
12.09.2017

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!

Details im PARLIS OM_2081_2017
24.11.2017

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!

Details im PARLIS ST_2309_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 465/6 vom 28.08.2017

Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!
Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und damit schnellen Radfahrerinnen/Radfahrern die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordsteinradwege sollen jedoch weiter für Radfahrerinnen/ Radfahrer nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen.

Begründung:

Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sich für die sie benutzenden Radfahrerinnen/Radfahrer aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher darstellen als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende Radfahrerinnen/Radfahrer sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur mit Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich möchte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller Fahrradfahrerinnen/Fahrradfahrer zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordsteinradweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den Radfahrerinnen/Radfahrern Rechnung getragen werden, die in langsamem Tempo weiter auf dem Bordsteinradweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2309 Aktenzeichen: 32 1