Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 465/6 vom 28.08.2017
Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben! Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und damit schnellen Radfahrerinnen/Radfahrern die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordsteinradwege sollen jedoch weiter für Radfahrerinnen/ Radfahrer nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen.
Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sich für die sie benutzenden Radfahrerinnen/Radfahrer aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher darstellen als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende Radfahrerinnen/Radfahrer sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur mit Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich möchte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller Fahrradfahrerinnen/Fahrradfahrer zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordsteinradweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den Radfahrerinnen/Radfahrern Rechnung getragen werden, die in langsamem Tempo weiter auf dem Bordsteinradweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2309 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017OFOF 465/6Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2017Sie sind hierOMOM 2081Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!Direktanregung
- 24. November 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2309Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats