Einmündungsbereich Eiserne Hand in die Scheffelstraße Durchfahrt auch für Zulieferverkehr frei halten
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Bisheriger Verlauf
09.08.2017
24.08.2017
08.12.2017
Antrag Ortsbeirat
Einmündungsbereich Eiserne Hand in die Scheffelstraße Durchfahrt auch für Zulieferverkehr freihalten
Details im PARLIS OF_292-3_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einmündungsbereich Eiserne Hand in die Scheffelstraße Durchfahrt auch für Zulieferverkehr frei halten
Details im PARLIS OM_2070_2017Stellungnahme des Magistrats
Einmündungsbereich Eiserne Hand in die Scheffelstraße Durchfahrt auch für Zulieferverkehr frei halten
Details im PARLIS ST_2418_201709.08.2017
Antrag Ortsbeirat
Einmündungsbereich Eiserne Hand in die Scheffelstraße Durchfahrt auch für Zulieferverkehr freihalten
Details im PARLIS OF_292-3_201724.08.2017
Anregung Ortsbeirat
Einmündungsbereich Eiserne Hand in die Scheffelstraße Durchfahrt auch für Zulieferverkehr frei halten
Details im PARLIS OM_2070_201708.12.2017
Stellungnahme des Magistrats
Einmündungsbereich Eiserne Hand in die Scheffelstraße Durchfahrt auch für Zulieferverkehr frei halten
Details im PARLIS ST_2418_2017S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2070 entstanden aus Vorlage: OF 292/3 vom 09.08.2017
Betreff: Einmündungsbereich Eiserne Hand in die Scheffelstraße Durchfahrt auch für Zulieferverkehr frei halten
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das verbotswidrige Parken von Fahrzeugen im Bereich der Einmündung der Eisernen Hand in die Scheffelstraße vor der Apotheke verhindert werden kann. Begründung:
Fahrzeuge, die auf der südlichen Straßenseite vor der Apotheke geparkt werden, verengen die Straße regelmäßig so, dass größere Fahrzeuge (etwas Zulieferverkehr des REWE-Marktes) nicht mehr passieren können. Dies führt regelmäßig, insbesondere in den Morgenstunden, zu unnötiger Lärm- und Abgasbelästigung für die Anwohner. Durch die veränderte Verkehrsführung ist die Eiserne Hand die einzige Zufahrt zu dem gesamten Quartier (inklusive Philanthropin). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2418 Aktenzeichen: 32 1