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Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.06.2017

Antrag Ortsbeirat

Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern

Details im PARLIS OF_268-3_2017
24.08.2017

Anregung Ortsbeirat

Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern

Details im PARLIS OM_2061_2017
04.12.2017

Stellungnahme des Magistrats

Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern

Details im PARLIS ST_2352_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2061 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 05.06.2017

Betreff: Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern
Der Magistrat wird gebeten, durch Setzen von Pollern, jeweils zehn Meter von der Ecke entfernt zwischen dem Geh- und Radweg, die Nutzung des Gehwegs durch Autofahrer (vor allem Lieferverkehr) im Bereich Glauburgstraße/Schwarzburgstraße auf östlicher Seite und Schwarzburgstraße/Hansteinstraße auf der westlichen Seite der Eckenheimer Landstraße zu unterbinden.

Begründung:

Seit dem Umbau der Eckenheimer Landstraße werden im Bereich der Haltestelle "Glauburgstraße" die Gehwege sehr gerne und regelmäßig von Autofahrern zum Parken, Halten und auch einmal Durchfahren benutzt. Der Außenbereich vor dem Schaufenster der Schamlos-Friseure wird hierbei besonders gerne als Haltebucht genutzt, ebenso wie der Lieferverkehr des Getränkemarkts gerne über den Gehweg in die Hansteinstraße wieder hinausfährt. Dies ist so nicht tragbar und hat auch schon zu Beschwerden von Geschäftstreibenden geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2352 Aktenzeichen: 66 0