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Altglascontainer in Schwanheim

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.08.2012

Auskunftsersuchen

Lärmbelästigung durch Altglas- und Altkleidercontainer an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg in Schwanheim entschärfen

Details im PARLIS V_449_2012
14.01.2013

Stellungnahme des Magistrats

Lärmbelästigung durch Altglas- und Altkleidercontainer an der Kreuzung Rheinlandstraße / Merziger Weg in Schwanheim entschärfen

Details im PARLIS ST_70_2013
29.01.2013

Antrag Ortsbeirat

Altglascontainer in Schwanheim

Details im PARLIS OF_644-6_2013
19.02.2013

Anregung Ortsbeirat

Altglascontainer in Schwanheim

Details im PARLIS OM_1965_2013
28.06.2013

Stellungnahme des Magistrats

Altglascontainer in Schwanheim

Details im PARLIS ST_963_2013
12.08.2013

Stellungnahme des Magistrats

Altglascontainer in Schwanheim

Details im PARLIS ST_1216_2013

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1965 entstanden aus Vorlage: OF 644/6 vom 29.01.2013

Betreff: Altglascontainer in Schwanheim
Vorgang: V 449/12 OBR 6; ST 70/13 Der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Ersatzstandort für die am Waldrand der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg entfernten Altglascontainer zu benennen und diese dort in gleicher Anzahl wieder aufzustellen. Falls kein geeigneter Standort aufgezeigt werden kann, sollte erwogen werden, den ursprünglichen Standort für diese Zwecke herzurichten.

Begründung:

Der Magistrat hat im Nachgang zu seiner Stellungnahme vom 14. Januar 2013 (ST 70) die Altglascontainer am oben genannten Standort ersatzlos entfernt. In der Folge ist nun zu beobachten, dass insbesondere der Altglascontainer in der Geisenheimer Straße in der Nähe des ehemaligen Schlecker-Ladens erheblich mehr belastet wird und leere Flaschen immer öfter neben den Container gestellt werden, weil dieser überfüllt ist. Entsprechendes gilt für den Altkleidercontainer. Da der Altglascontainer im Gegensatz zu dem an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg mitten in einem dicht besiedelten Gebiet steht, sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner um ein Vielfaches höher. Aufgrund dessen ist es notwendig, einen Ersatzstandort zu benennen, damit die Belastung wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden kann. Sollte es keinen geeigneten Standort in der Nähe geben, sollte erwogen werden, die Container wieder am alten Standort zu platzieren, da sich dort die Beeinträchtigungen auf ein Minimum beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2012, V 449 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 70 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 963 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1216
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5