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Freihalten der Bornheimer Landstraße 1

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.03.2022

Antrag Ortsbeirat

Freihalten der Bornheimer Landstraße 1

Details im PARLIS OF_263-3_2022
28.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Freihalten der Bornheimer Landstraße 1

Details im PARLIS OM_1945_2022
22.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Freihalten der Bornheimer Landstraße 1

Details im PARLIS ST_1680_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1945 entstanden aus Vorlage: OF 263/3 vom 22.03.2022

Betreff: Freihalten der Bornheimer Landstraße 1
Der Magistrat wird gebeten, an der Grundstücksein fahrt der Liegenschaft Bornheimer Landstraße 1 Fahrradbügel oder alternativ Poller auf der Straße zu errichten, um das Halteverbot vor der Grundstückseinfahrt baulich sicherzustellen. Hierbei soll beachtet werden, dass der Müllabfuhr weiterhin der Zugang zu den Mülltonnen der Liegenschaft möglich ist. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, warum die Poller an ebendieser Stelle in der Vergangenheit entfernt wurden.

Begründung:

Anwohnende berichteten dem Ortsbeirat über ein häufiges unzulässiges Zuparken der Grundstückseinfahrt. Dadurch ist es der Müllabfuhr nicht mehr möglich, die dortigen Mülltonnen zu leeren. Um das unzulässige Zuparken zu verhindern, reichen die Markierungen auf der Fahrbahn leider nicht aus. Da sich an dieser Grundstückseinfahrt der einzige Zugang zu dem Haus befindet, muss der Rettungsweg für die Anwohnenden frei gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1680 Aktenzeichen: 66 0