Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen
Details im PARLIS OF_128-16_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen
Details im PARLIS OM_1932_2017Stellungnahme des Magistrats
Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwick-lungsplanes Hessen
Details im PARLIS ST_2366_2017Antrag Ortsbeirat
Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen
Details im PARLIS OF_128-16_2017Anregung Ortsbeirat
Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen
Details im PARLIS OM_1932_2017Stellungnahme des Magistrats
Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwick-lungsplanes Hessen
Details im PARLIS ST_2366_2017S A C H S T A N D :
Betreff: Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Land Hessen über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen (LEP) sicherzustellen, dass durch die Anwendung aktueller Berechnungsmethoden der Fluglärm bedingte Siedlungsbeschränkungsbereich, das heißt, die sogenannte umhüllende Isophone, mit der Folge neu festgelegt wird, dass die nordöstlichen Frankfurter Stadtteile, insbesondere der Stadtteil Bergen-Enkheim, nicht mehr von diesen Restriktionen betroffen sind.