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Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.08.2017

Antrag Ortsbeirat

Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen

Details im PARLIS OF_128-16_2017
15.08.2017

Anregung Ortsbeirat

Berücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen

Details im PARLIS OM_1932_2017
04.12.2017

Stellungnahme des Magistrats

Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwick-lungsplanes Hessen

Details im PARLIS ST_2366_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1932 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 01.08.2017

Betreff: Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Land Hessen über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen (LEP) sicherzustellen, dass durch die Anwendung aktueller Berechnungsmethoden der Fluglärm bedingte Siedlungsbeschränkungsbereich, das heißt, die sogenannte umhüllende Isophone, mit der Folge neu festgelegt wird, dass die nordöstlichen Frankfurter Stadtteile, insbesondere der Stadtteil Bergen-Enkheim, nicht mehr von diesen Restriktionen betroffen sind.

Begründung:

Es ist allgemeiner Konsens, sowohl in der Stadt Frankfurt am Main als auch im Land Hessen, dass im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere in der Stadt Frankfurt am Main, dringender Wohnraumbedarf besteht. Eines der möglichen, wenn auch kleineren Wohnbaugebiete könnte in Bergen-Enkheim entstehen, begrenzt durch die Straße Nordring im Süden, die L 521 im Norden, die Vilbeler Landstraße im Westen und die Erlenseer Straße im Osten. Diese Fläche, früher als mögliches Baugebiet "Bergen-Nord" bezeichnet, kann derzeit nicht als Baugebiet genutzt werden, weil 60 Prozent im Siedlungsbeschränkungsgebiet liegen. Diese Festlegung ist durch den regionalen Flächennutzungsplan erfolgt und könnte dann geändert werden, wenn der LEP den Fluglärm bedingten Siedlungsbeschränkungsbereich im Stadtteil Bergen-Enkheim neu festlegt beziehungsweise ganz entfallen lässt. Mit der dann möglichen Realisierung des Baugebietes "Bergen-Nord" könnten ca. 28,7 Hektar brutto (ohne Sportanlage und Kleingartenanlage) bebaut werden. Gemäß den derzeit gültigen Dichtewerten des regionalen Flächennutzungsplans, der 45 Wohneinheiten pro Hektar als möglich ansieht, könnten hier 1.300 Wohneinheiten entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2366