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Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten

Details im PARLIS OM_1095_2017
08.05.2017

Stellungnahme des Magistrats

Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten

Details im PARLIS ST_842_2017
04.07.2017

Antrag Ortsbeirat

Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen

Details im PARLIS OF_436-6_2017
15.08.2017

Anregung Ortsbeirat

Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen

Details im PARLIS OM_1913_2017
27.10.2017

Stellungnahme des Magistrats

Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen

Details im PARLIS ST_2101_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1913 entstanden aus Vorlage: OF 436/6 vom 04.07.2017

Betreff: Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
Vorgang: OM 1095/17 OBR 6; ST 842/17 Der Magistrat wird gebeten, vor dem unbenannten Verbindungsweg (bald: Kaisergässchen) zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse einen Pfosten zu setzen oder sonstige geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken zu beenden.

Begründung:

In seiner Stellungnahme vom 08.05.2017, ST 842, lehnt der Magistrat die Einrichtung einer Sperrfläche an o. g. Stelle ab, obwohl diese vor der Grundsanierung bereits einmal vorhanden war. Der Magistrat führt dazu aus: "Bei der Hainbuchenstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier ist Parken nur in markierten Flächen zulässig. Der angesprochene Weg stößt zwischen zwei privaten Grundstückszufahrten auf die Hainbuchenstraße. Parkende Kraftfahrzeuge behindern hier zudem die Einfahrten. Die Markierung einer 'Sperrfläche' suggeriert den Fahrzeugführenden, dass an Stellen ohne eine 'Sperrfläche' geparkt werden darf. Dies würde zur Verwirrung führen. Bei der geschilderten Problematik handelt es sich um bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegengewirkt werden kann. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden." Trotz der schriftlichen Ablehnung des Magistrats kommt es weiterhin zu diesem Fehlverhalten, welches bspw. durch das Setzen eines Pfostens abgestellt werden könnte. Der Magistrat macht aber auch keine anderen Vorschläge, um das Problem zu lösen. Deshalb sollte der Magistrat dem weiterhin vorhandenen Begehren nachkommen oder eine andere geeignete Maßnahme umsetzen, wenn schon keine Sperrfläche mehr eingerichtet werden kann (eigentlich das mildeste Mittel). Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass derartige Probleme immer durch bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmern ausgelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1095
Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 842 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2101 Aktenzeichen: 32 1