Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
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Bisheriger Verlauf
17.01.2017
08.05.2017
04.07.2017
15.08.2017
27.10.2017
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten
Details im PARLIS OM_1095_2017Stellungnahme des Magistrats
Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten
Details im PARLIS ST_842_2017Antrag Ortsbeirat
Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
Details im PARLIS OF_436-6_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
Details im PARLIS OM_1913_2017Stellungnahme des Magistrats
Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
Details im PARLIS ST_2101_201717.01.2017
08.05.2017
Stellungnahme des Magistrats
Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten
Details im PARLIS ST_842_201704.07.2017
Antrag Ortsbeirat
Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
Details im PARLIS OF_436-6_201715.08.2017
Anregung Ortsbeirat
Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
Details im PARLIS OM_1913_201727.10.2017
Stellungnahme des Magistrats
Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
Details im PARLIS ST_2101_2017S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1913 entstanden aus Vorlage: OF 436/6 vom 04.07.2017
Betreff: Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
Vorgang: OM 1095/17 OBR 6; ST 842/17 Der Magistrat wird gebeten, vor dem unbenannten Verbindungsweg (bald: Kaisergässchen) zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse einen Pfosten zu setzen oder sonstige geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken zu beenden. Begründung:
In seiner Stellungnahme vom 08.05.2017, ST 842, lehnt der Magistrat die Einrichtung einer Sperrfläche an o. g. Stelle ab, obwohl diese vor der Grundsanierung bereits einmal vorhanden war. Der Magistrat führt dazu aus: "Bei der Hainbuchenstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier ist Parken nur in markierten Flächen zulässig. Der angesprochene Weg stößt zwischen zwei privaten Grundstückszufahrten auf die Hainbuchenstraße. Parkende Kraftfahrzeuge behindern hier zudem die Einfahrten. Die Markierung einer 'Sperrfläche' suggeriert den Fahrzeugführenden, dass an Stellen ohne eine 'Sperrfläche' geparkt werden darf. Dies würde zur Verwirrung führen. Bei der geschilderten Problematik handelt es sich um bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegengewirkt werden kann. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden." Trotz der schriftlichen Ablehnung des Magistrats kommt es weiterhin zu diesem Fehlverhalten, welches bspw. durch das Setzen eines Pfostens abgestellt werden könnte. Der Magistrat macht aber auch keine anderen Vorschläge, um das Problem zu lösen. Deshalb sollte der Magistrat dem weiterhin vorhandenen Begehren nachkommen oder eine andere geeignete Maßnahme umsetzen, wenn schon keine Sperrfläche mehr eingerichtet werden kann (eigentlich das mildeste Mittel). Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass derartige Probleme immer durch bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmern ausgelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1095
Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 842 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2101 Aktenzeichen: 32 1