Graffiti an städtischen Gebäuden
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Bisheriger Verlauf
08.09.2012
14.02.2013
03.06.2013
03.06.2013
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1912 entstanden aus Vorlage: OF 261/3 vom 08.09.2012
Betreff: Graffiti an städtischen Gebäuden
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die kleinen Gebäude (ehemals Imbiss oder Kiosk) in den Grünanlagen Eysseneckstraße/Adickesallee und Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße für Graffitikünstler zur Verfügung gestellt werden können, um diese zu gestalten. Begründung:
Die Gebäude sind mit sogenannten Tags und anderen Symbolen besprüht und im Stadtbild nicht sehr schön anzusehen. Statt für viel Geld die Gebäude neu zu streichen, mit dem Erfolg, dass sie kurze Zeit später höchstwahrscheinlich wieder besprüht sind, könnten sie Graffitikünstlern als Gestaltungsfläche zur Verfügung gestellt werden (hier kann auch überlegt werden, ob man jede Hausseite einem anderen Künstler zur Verfügung stellt). Es gibt viel zu wenig freie Flächen für diese Gruppe und es wäre ein schöner Beitrag zur "Kunst im öffentlichen Raum". Des Weiteren gibt es unter den Sprayern einen Ehrenkodex, der besagt, dass über bestehende Wandbilder nicht gesprüht wird. Über diese beiden Objekte hinaus sollte auch geprüft werden, ob es noch weitere Gebäude gibt, die hierfür infrage kämen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 781 Aktenzeichen: 91 5