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Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2-

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.06.2019

Auskunftsersuchen

Die Tiefgaragen der Nordweststadt - für Elektromobilität fit machen

Details im PARLIS V_1305_2019
24.01.2020

Stellungnahme des Magistrats

Die Tiefgaragen der Nordweststadt - für Elektromobilität fit machen

Details im PARLIS ST_86_2020
05.03.2022

Antrag Ortsbeirat

Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2-

Details im PARLIS OF_133-8_2022
24.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2-

Details im PARLIS OM_1895_2022
04.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2-

Details im PARLIS ST_1556_2022
23.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2-

Details im PARLIS ST_268_2023
31.07.2023

Stellungnahme des Magistrats

Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2-

Details im PARLIS ST_1591_2023
26.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2-

Details im PARLIS ST_173_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1895 entstanden aus Vorlage: OF 133/8 vom 05.03.2022

Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität -2-
Vorgang: V 1305/19 OBR8; ST 86/20 Der Magistrat wird gebeten, mindestens eine der Tiefgaragen im Gerhart-Hauptmann-Ring (es bietet sich die derzeit leerstehende TG25a an) für Elektromobilität zunächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und dies im Vorfeld proaktiv zu bewerben. Bei steigendem Bedarf soll es möglich sein, auch weitere Plätze zügig zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Leider hat der Magistrat auf den ersten Vorstoß der Stärkung der Elektromobilität in der Nordweststadt sehr wenig aussagekräftig ausgeführt, dass zum einen kein "absehbarer Bedarf" bestünde"2 und gleichfalls bisher keine Anfragen nach Lademöglichkeiten eingegangen" seien. Entsprechend erfolgte keine weitere Behandlung dieses Anliegens. Ob dies an mangelnden Anfragen liegt, ist sicherlich in kurzer Zeit belanglos. Den Plänen der EU zufolge sollen ab 2035 keine neuen Fahrzeuge mehr mit herkömmlichem Verbrennungsmotor zugelassen werden. Spätestens dann ist de facto starkes Interesse vorhersehbar. Fahrzeugneuanschaffungen werden sich aber auch vor diesem Termin schon daran orientieren. Daher sollten bereits jetzt erste Ausbauschritte unternommen werden, bevor zum "Stichtag" viele gleichzeitig auf diese Idee kommen. Gerade die Nordweststadt ist für einen solche Ertüchtigung prädestiniert. Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenstellplätze. Diese bieten gegenüber anderen Wohnquartieren, in denen es keine solchen Stellplatzmöglichkeiten gibt, einen großen Vorteil, um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011 dargelegt wird. Dort wird folgerichtig festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereitgestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen, zunächst in einer einzelnen Tiefgarage bzw. in einzelnen Tiefgaragen eine ausreichende Stromversorgung vorzubereiten, an der die Mieter (nach Absprache mit der PBG) eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen bzw. Wallboxen anschließen lassen können. Dies würde auch die Belegungszahlen der dortigen Tiefgaragenstellplätze und die Attraktivität des Wohnquartiers steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1305 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1556 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 268 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 173 Aktenzeichen: 66-3