Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Fahrradbügeln freihalten
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Bisheriger Verlauf
06.03.2022
22.03.2022
04.07.2022
Antrag Ortsbeirat
Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Radbügeln freihalten
Details im PARLIS OF_130-7_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Fahrradbügeln freihalten
Details im PARLIS OM_1875_2022Stellungnahme des Magistrats
Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Fahrradbügeln freihalten
Details im PARLIS ST_1536_202206.03.2022
Antrag Ortsbeirat
Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Radbügeln freihalten
Details im PARLIS OF_130-7_202222.03.2022
Anregung Ortsbeirat
Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Fahrradbügeln freihalten
Details im PARLIS OM_1875_202204.07.2022
Stellungnahme des Magistrats
Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Fahrradbügeln freihalten
Details im PARLIS ST_1536_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1875 entstanden aus Vorlage: OF 130/7 vom 06.03.2022
Betreff: Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Fahrradbügeln freihalten
Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Stellen Fahrr adbügel zu errichten, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen und sie aus sicherheitstechnischen Gründen freizuhalten: 1. Alexanderstraße 27, vor Pappmarché (Halteverbot), 2. Alexanderstraße 59a (schraffierte Fläche neben der Feuerwehrzufahrt gegenüber der Metzgerei Heinrich). Begründung:
Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch im Ortsbezirk 7 noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Diese kommen auch dem lokalen Einzelhandel zugute. Daneben können natürlich an den betroffenen Stellen keine Autos mehr rechtswidrig abgestellt werden und somit wird die Einsehbarkeit in den fließenden Verkehr erhöht, was zusätzlich zur Verkehrssicherheit aller Beteiligten beiträgt. Abbildung 1, Alexanderstraße vor Pappmarché Quelle: privat Abbildung 2, Alexanderstraße 59a, Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1536 Aktenzeichen: 66 5