Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zeilsheim: Konzeptänderung der

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.12.2012

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Konzeptänderung der Linie 57

Details im PARLIS OF_592-6_2012
22.01.2013

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Konzeptänderung der Buslinie 57

Details im PARLIS OM_1850_2013
28.06.2013

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Konzeptänderung der Buslinie 57

Details im PARLIS ST_961_2013
22.07.2013

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Konzeptänderung der Buslinie 57

Details im PARLIS ST_1107_2013

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1850 entstanden aus Vorlage: OF 592/6 vom 18.12.2012

Betreff: Zeilsheim: Konzeptänderung der
Buslinie 57 Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der traffiQ zu erörtern, ob es möglich ist, durch eine Verlegung der Endhaltestelle der Buslinie 57 (Pausenhaltestelle derzeit in der Siedlung Taunusblick) eine Verbesserung der Anbindung an die örtlichen Umsteigepunkte zu erreichen. Dabei käme als mögliche Alternative zur Endhaltestelle die Haltestelle am Industriepark Höchst, Tor West, in Betracht.

Begründung:

Derzeit befördert der Quartierbus erfolgreich Bewohner der Taunusblick- und Märchensiedlung zu den wichtigen Umsteigepunkten, wie den Bahnhöfen Zeilsheim und Sindlingen. Allerdings ist die Endhaltestelle in der Siedlung Taunusblick. Da die Lenzenbergstraße und Rombergstraße als Einbahnstraßen angeordnet sind, können Passagiere, die bspw. im Umfeld der Haltestelle Pferdskopfweg wohnen, nicht zu den Bahnhöfen fahren, denn die Endhaltestelle des Busses ist in der Siedlung Taunusblick. Würde der Bus die Siedlung komplett durchfahren, könnten alle Bewohner an allen Haltestellen ein- und aussteigen. Die Haltestelle für die notwendigen Pausen könnte am Industriepark Höchst, Tor West, entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 961 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1107
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11