Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße Der Kreisel am Ende der Grillparzerstraße ist mit einem gepflasterten Randstreifen versehen, auf dem das halbhüftige Parken gestattet ist. Auf der stadtauswärts führenden Ostseite ergeben sich dadurch keine Probleme; der westliche Rand des Platzes ist aber viel zu schmal, weil auf dieser Fahrbahn bereits Fahrzeuge entlang des Bürgersteiges parken. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem platzbegrenzenden Randstreifen der Grünanlage verengt selbst bei halbhüftigen Parken die Fahrbahn so sehr, dass es häufig Probleme gibt, weil Fahrzeuge wieder zurückstoßen müssen.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 295/9 vom 08.06.2017
Betreff: Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße Der Kreisel am Ende der Grillparzerstraße ist mit einem gepflasterten Randstreifen versehen, auf dem das halbhüftige Parken gestattet ist. Auf der stadtauswärts führenden Ostseite ergeben sich dadurch keine Probleme; der westliche Rand des Platzes ist aber viel zu schmal, weil auf dieser Fahrbahn bereits Fahrzeuge entlang des Bürgersteiges parken. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem platzbegrenzenden Randstreifen der Grünanlage verengt selbst bei halbhüftigen Parken die Fahrbahn so sehr, dass es häufig Probleme gibt, weil Fahrzeuge wieder zurückstoßen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Parken auf der westlichen, stadteinwärts führenden Straße entlang der Grünanlage auf der linken Seite zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2017OFOF 295/9Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der GrillparzerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Juni 2017Sie sind hierOMOM 1844Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der GrillparzerstraßeDirektanregung
- 18. September 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1859Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der GrillparzerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats