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Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.06.2017

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße

Details im PARLIS OF_295-9_2017
22.06.2017

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße

Details im PARLIS OM_1844_2017
18.09.2017

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße

Details im PARLIS ST_1859_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 295/9 vom 08.06.2017

Betreff: Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße
Der Kreisel am Ende der Grillparzerstraße ist mit einem gepflasterten Randstreifen versehen, auf dem das halbhüftige Parken gestattet ist. Auf der stadtauswärts führenden Ostseite ergeben sich dadurch keine Probleme; der westliche Rand des Platzes ist aber viel zu schmal, weil auf dieser Fahrbahn bereits Fahrzeuge entlang des Bürgersteiges parken. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem platzbegrenzenden Randstreifen der Grünanlage verengt selbst bei halbhüftigen Parken die Fahrbahn so sehr, dass es häufig Probleme gibt, weil Fahrzeuge wieder zurückstoßen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Parken auf der westlichen, stadteinwärts führenden Straße entlang der Grünanlage auf der linken Seite zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1859 Aktenzeichen: 32 1