Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen
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Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1801 entstanden aus Vorlage: OF 79/14 vom 05.06.2017
Betreff: Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, warum das Kanalnetz nicht an allen Stellen im Stadtteil bei Starkregen das Regenwasser aufnehmen kann, hierbei ist zu differenzieren, ob es sich um ein Einkanal/Zweikanal handelt; 2. die Abflüsse am Ende der Stichstraße Am Römerbrunnen in Richtung Feld auf ihre Durchlässigkeit überprüfen zu lassen und 3. weitere Maßnahmen zu treffen, um Überschwemmungen vom Feld aus in die Stichstraße Am Römerbrunnen zu vermeiden.
Begründung: Am 02. und 03.06.2017 kam es in Harheim in Folge von Regengüssen mit jeweils rd. 35 l/qm innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen Stellen (z. B. Am Römerbrunnen, An der Pfarrwiese, Am Wetterhahn) zu Wasserschäden in Form von überschwemmten Straßen und vollgelaufenen Kellern. An den genannten Stellen erscheint daher eine Überprüfung der Kapazität des Kanalsystems notwendig und zusätzlich in der Straße Am Römerbrunnen eine Verstärkung des Schutzes gegen das aus den Feldern in östlicher und nördlicher Richtung einschießende Oberflächenwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2017OFOF 79/14Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei StarkregenereignissenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2017Sie sind hierOMOM 1801Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei StarkregenereignissenDirektanregung
- 18. September 2017STST 1797Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei StarkregenereignissenStellungnahme
- 5. März 2018STST 502Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei StarkregenereignissenStellungnahme
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 1894Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei StarkregenereignissenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats