Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der Westerbachstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 179 entstanden aus Vorlage: OF 3/7 vom 22.05.2016
Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Ort einen Verkehrsspiegel anzubringen, damit die Fahrer der Fahrzeuge, die vom Parkplatz des Netto-Marktes kommen, die Westerbachstraße nach rechts einsehen können.
Begründung: Fahrer der Fahrzeuge, die vom Parkplatz des Netto-Marktes kommen, haben keine freie Sicht auf den Verkehr, der sich auf der Westerbachstraße von rechts nähert. Durch parkende Pkw, aber auch durch Lkw-Anhänger und Lkw rechts der Ausfahrt ist es nicht möglich zu sehen, ob sich Fahrzeuge nähern, die aus Richtung Sossenheim kommen. Man muss schon halb auf die Westerbachstraße fahren, um Einblick auf den fließenden Verkehr zu haben. Dadurch ist es laut Kunden schon des Öfteren zu brenzligen Situationen gekommen. Durch das Anbringen eines Spiegels wäre die Situation wesentlich zu entschärfen und es könnten auch eventuelle spätere Personenschäden vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2016OFOF 3/7Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der WesterbachstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juni 2016Sie sind hierOMOM 179Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der WesterbachstraßeDirektanregung
- 2. September 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1183Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto-Marktes an der WesterbachstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats