Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Möglichkeit eines zweiten Fußgängerüberwegs in der Eulengasse zu prüfen. Dies ist notwendig, da der bestehende Fußgängerüberweg an der Ecke zur Berger Straße nicht ausreicht und die Sicherheit der Anwohner, insbesondere von Kindern und Menschen mit Gehbehinderungen, gefährdet ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Eulengasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Eulengasse per E-MailAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wo ein zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse geplant werden kann.
Begründung
Auf der gesamten Länge der Eulengasse gibt es derzeit nur einen Fußgängerüberweg, der sich an der Ecke zur Berger Straße befindet. Häufig überqueren die Anwohnerinnen und Anwohner die Eulengasse deshalb abseits des Fußgängerüberweges. Das stellt sich inzwischen jedoch immer schwieriger und vor allem für Kinder und Menschen, die geheingeschränkt sind, als gefährlich dar. Grund hierfür sind zumeist zugeparkte Straßenränder und -ecken, die den Fußgängerinnen und Fußgängern erschweren, in alle Richtungen Ausschau zu halten. Gleichzeitig werden Personen, insbesondere Kinder, zwischen den parkenden Autos von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern leicht übersehen. Die Warnhinweise, die zum Schutz der anwohnenden Kinder auf der Fahrbahn angebracht wurden, führen leider nicht zur gewünschten Entschleunigung des Verkehrs. Hier ist also kein ausreichender Schutz geboten. Während sich die Parksituation in der Eulengasse hoffentlich zeitnah verbessern wird (siehe Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1419), kann ein weiterer Fußgängerüberweg die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger womöglich entspannen und für mehr Sicherheit sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2022OFOF 157/4Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 10. März 2022OFOF 173/4Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022OMOM 1784Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseDirektanregung
- 15. März 2022Sie sind hierOMOM 1777Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseDirektanregung
- 8. Juli 2022STST 1599Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseStellungnahme
- 8. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1602Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats