Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 beantragt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen im Harheimer Stadtweg, um die Sicherheit während der Bauarbeiten zu erhöhen. Diese Maßnahme soll bis zum Ende der Bauarbeiten des S 6-Ausbaus gelten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Maßbornstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
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Neues zu Maßbornstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird dringend gebeten, im Harheimer Stadtweg von der Einmündung Maßbornstraße bis zur südlichen Seite der Niddabrücke die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen festzusetzen. Diese Regelung ist mit sofortiger Wirkung zu veranlassen und soll bis zum Ende der Bauarbeiten des S 6-Ausbaus gültig bleiben. Zusätzlich ist das bestehende Halteverbot von der Fußgängerbrücke bis zur Maßbornstraße zu verlängern.
Begründung
Der Transport von Erde und Schotter für die S-Bahn-Baustelle läuft seit einigen Tagen über den Harheimer Stadtweg und ist nach Angaben der DB Netz AG noch mehrere Monate erforderlich. Aufgrund der Enge der Straße ist die Maßnahme unbedingt angezeigt, um das Gefahrenpotenzial, welches von den schweren Fahrzeugen ausgeht, zu minimieren. Der Harheimer Stadtweg wird als Rad- und Fußweg zur S-Bahn, zur Spielstraße und zur Bezirkssportanlage stark frequentiert. Der geringe Zeitverlust der Baufahrzeuge auf der nur wenige Hundert Meter langen Strecke ist aus Sicht des Ortsbeirats gegenüber dem Sicherheitsgewinn zu vernachlässigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022Sie sind hierOMOM 1773Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer StadtwegDirektanregung
- 7. März 2022OFOF 77/14Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer StadtwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1473Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer StadtwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats