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Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg

Details im PARLIS OM_1773_2022
07.03.2022

Antrag Ortsbeirat

Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg

Details im PARLIS OF_77-14_2022
24.06.2022

Stellungnahme des Magistrats

Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg

Details im PARLIS ST_1473_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.03.2022, OM 1773 entstanden aus Vorlage: OF 77/14 vom 07.03.2022

Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg
Der Magistrat wird dringend gebeten, im Harheimer Stadtweg von der Einmündung Maßbornstraße bis zur südlichen Seite der Niddabrücke die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen festzusetzen. Diese Regelung ist mit sofortiger Wirkung zu veranlassen und soll bis zum Ende der Bauarbeiten des S 6-Ausbaus gültig bleiben. Zusätzlich ist das bestehende Halteverbot von der Fußgängerbrücke bis zur Maßbornstraße zu verlängern.

Begründung:

Der Transport von Erde und Schotter für die S-Bahn-Baustelle läuft seit einigen Tagen über den Harheimer Stadtweg und ist nach Angaben der DB Netz AG noch mehrere Monate erforderlich. Aufgrund der Enge der Straße ist die Maßnahme unbedingt angezeigt, um das Gefahrenpotenzial, welches von den schweren Fahrzeugen ausgeht, zu minimieren. Der Harheimer Stadtweg wird als Rad- und Fußweg zur S-Bahn, zur Spielstraße und zur Bezirkssportanlage stark frequentiert. Der geringe Zeitverlust der Baufahrzeuge auf der nur wenige Hundert Meter langen Strecke ist aus Sicht des Ortsbeirats gegenüber dem Sicherheitsgewinn zu vernachlässigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1473 Aktenzeichen: 32 1