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Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.05.2017

Antrag Ortsbeirat

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen

Details im PARLIS OF_170-7_2017
13.06.2017

Anregung Ortsbeirat

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen

Details im PARLIS OM_1772_2017
18.09.2017

Stellungnahme des Magistrats

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen

Details im PARLIS ST_1851_2017
07.08.2018

Anregung Ortsbeirat

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen

Details im PARLIS OM_3421_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 entstanden aus Vorlage: OF 170/7 vom 16.05.2017

Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen
Der Magistrat wird aufgefordert, den bisher verkehrsberuhigten Bereich in Hausen wie folgt zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein. 2. In der Bachmannstaße und im Hausener Brückweg, 3. Von Alt-Hausen 30 (Einfahrt TuS Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg (siehe Anlage). Die vorhandenen Parkplätze in diesem Bereich sollen durch dann notwendige Abmarkierungen erhalten bleiben. Langfristig sollten die vorhandenen Bürgersteige auf Fahrbahnhöhe abgesenkt werden.

Begründung:

Bereits vor über einem Jahr wurde diese Verkehrsberuhigung bei einer gemeinsamen Begehung des Ortsbeirates, des Arbeitskreises Hausen und Vertretern des Straßenbauamtes besprochen (Es sollte mit der Maßnahme auf die Beendigung der Arbeiten der Evangelischen Gemeinde in Alt-Hausen gewartet werden). Die Enge der Straßen und die zum Teil sehr schmalen Bürgersteige sind insbesondere für ältere Bürger (z. B. vom Altenzentrum Santa Teresa) ein Hindernis und Gefahrenpunkt. Die Kreuzung Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße ist für Autos ein Gefahrenpunkt. Anlage Anlage 1 (ca. 67 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1851 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421
Aktenzeichen: 32 1