Ausgleichsmaßnahmen bei Baumfällungen
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Bisheriger Verlauf
01.02.2022
18.02.2022
30.05.2022
30.05.2022
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1760 entstanden aus Vorlage: OF 212/3 vom 01.02.2022
Betreff: Ausgleichsmaßnahmen bei Baumfällungen
In der Regel erfolgt bei Baumfällungen der Hinweis "Ersatzpflanzung erfolgt". Bei der Fällung von Bäumen geht es allerdings nicht alleine um den Ersatz des Baumes, sondern um den Verlust von Lebensraum für verschiedene Lebewesen. Dieser Lebensraum wird durch eine Ersatzpflanzung alleine nicht ersetzt. Hier sind ggf. weitere Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gerade für Lebewesen, wie zum Beispiel Fledermäuse, stellen absterbende Bäume einen wichtigen Lebensraum dar, der in der Stadt aus Sicherheitsgründen oftmals nicht erhalten werden kann. Sie benötigen deshalb Alternativen, um nicht aus ihrem Lebensraum vertrieben zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele und welche Ausgleichsmaßnahmen zusätzlich zur Ersatzpflanzung im Nordend in den letzten drei Jahren für gefällte Bäume, beseitigte Hecken und Büsche ergriffen wurden sowie wie viele Fledermauskästen beispielsweise aufgehängt wurden. Dabei sollten städtische und private Maßnahmen aufgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1243 Aktenzeichen: 67 0