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Gymnasium an den Günthersburghöfen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.02.2022

Antrag Ortsbeirat

Gymnasium an den Günthersburghöfen

Details im PARLIS OF_199-3_2022
18.02.2022

Anregung Ortsbeirat

Gymnasium an den Günthersburghöfen

Details im PARLIS OM_1750_2022
23.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Gymnasium an den Günthersburghöfen

Details im PARLIS ST_462_2024
27.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Gymnasium an den Günthersburghöfen

Details im PARLIS ST_1708_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1750 entstanden aus Vorlage: OF 199/3 vom 03.02.2022

Betreff: Gymnasium an den Günthersburghöfen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie ein kompaktes, mehrstöckig gebautes vierzügiges Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei westlich des Kleingartenwegs errichtet werden kann.

Begründung:

Es existiert ein gravierender Mangel an Gymnasialplätzen in der Bildungsregion Ost. Zur Abdeckung dieses Bedarfs müssen alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Stadtplanungsamt, Stadtschulamt und ABI sind daher aufgefordert, diesen Standort auf seine Machbarkeit für ein Gymnasium dieser Größe zu überprüfen. Dabei sollten der Bildungsauftrag der Stadt für ihre Kinder und Jugendlichen und die notwendigen Bemühungen gegen Klimawandel und für Artenvielfalt zusammengedacht und nicht gegeneinander gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 462 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1708
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33