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Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.06.2020

Anregung Ortsbeirat

Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße

Details im PARLIS OM_6202_2020
11.09.2020

Stellungnahme des Magistrats

Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße

Details im PARLIS ST_1567_2020
31.01.2022

Antrag Ortsbeirat

Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)

Details im PARLIS OF_331-5_2022
18.02.2022

Anregung Ortsbeirat

Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)

Details im PARLIS OM_1719_2022
04.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)

Details im PARLIS ST_1535_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 entstanden aus Vorlage: OF 331/5 vom 31.01.2022

Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)
Vorgang: OM 6202/20 OBR 1; ST 1567/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht wird.

Begründung:

Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567, führt dieser aus, dass es vorgesehen ist, "die Pflasterfläche in der ersten Jahreshälfte 2021 zu erneuern." Geschehen ist bislang nichts! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202
Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1535
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5