Lampen am Mainufer installieren - Fußweg und Radweg sicherer gestalten
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Bisheriger Verlauf
08.11.2021
18.02.2022
13.06.2022
Antrag Ortsbeirat
Lampen am Mainufer installieren - Fußweg und Radweg sicherer gestalten
Details im PARLIS OF_240-5_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Lampen am Mainufer installieren - Fußweg und Radweg sicherer gestalten
Details im PARLIS OM_1700_2022Stellungnahme des Magistrats
Lampen am Mainufer installieren - Fußweg und Radweg sicherer gestalten
Details im PARLIS ST_1430_202208.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Lampen am Mainufer installieren - Fußweg und Radweg sicherer gestalten
Details im PARLIS OF_240-5_202118.02.2022
Anregung Ortsbeirat
Lampen am Mainufer installieren - Fußweg und Radweg sicherer gestalten
Details im PARLIS OM_1700_202213.06.2022
Stellungnahme des Magistrats
Lampen am Mainufer installieren - Fußweg und Radweg sicherer gestalten
Details im PARLIS ST_1430_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1700 entstanden aus Vorlage: OF 240/5 vom 08.11.2021
Betreff: Lampen am Mainufer installieren - Fußweg und Radweg sicherer gestalten
Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg und Radweg direkt am Mainufer zwischen Gerbermühle und Deutschherrnbrücke mit geeigneten Lampen auszustatten und so für angemessene Lichtverhältnisse in den Herbst- und Wintermonaten zu sorgen. Begründung:
Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über die mangelhaften Lichtverhältnisse am Mainufer. Berufspendlerinnen und Berufspendler und andere Radfahrerinnen und Radfahrer nutzen die oben genannte Strecke intensiv. In der dunklen Jahreszeit kommt es aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse immer wieder zu brenzligen Situationen. Auch Bodenunebenheiten können nur schlecht erkannt werden, wodurch das Unfallrisiko steigt. Außerdem wird der Bereich auch von vielen Menschen für Freizeitsportaktivitäten genutzt. Insbesondere Frauen berichten, dass sie sich im Dunkeln nicht sicher fühlen und nur noch ungern oder gar nicht mehr dort joggen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1430 Aktenzeichen: 91 52