Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee
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Bisheriger Verlauf
25.05.2012
21.10.2012
02.11.2012
19.04.2013
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Umbau Altenhöferallee vor Riedbergzentrum
Details im PARLIS OM_1231_2012Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee
Details im PARLIS OM_1688_2012Stellungnahme des Magistrats
Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee
Details im PARLIS ST_547_201325.05.2012
21.10.2012
02.11.2012
19.04.2013
Stellungnahme des Magistrats
Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee
Details im PARLIS ST_547_2013S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 172/12 vom 21.10.2012
Betreff: Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee
Vorgang: OM 1231/12 Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Neuplanung des Kreisverkehres an der Altenhöferallee/Ecke Riedbergallee am Kreisverkehr in der Vilbeler Landstraße an der Einmündung der Victor-Slotosch-Straße zu orientieren. Insbesondere sollte der Radweg von der Fahrbahn durch kleinere Verkehrsinseln getrennt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat frühzeitig über die Planung zu informieren, insbesondere vor dem Hintergrund der Vorlage OM 1231. Falls möglich, sollte der Umbau vor dem Riedbergzentrum und des Kreisels in einem Gesamtkonzept umgesetzt werden. Begründung:
Durch die Trennung des Radwegs von der Fahrbahn wird die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Radfahrer im Kreisel sind geschützt und abbiegende Fahrzeuge können die Radfahrer viel besser sehen, weil der tote Winkel minimiert wird. Auch die Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass sich diese Form des Kreisverkehres positiv auf die Unfallzahlen auswirkt und die gefahrene Geschwindigkeit deutlich reduziert wird (siehe auch: http://www.rostock-heute.de/kreisverkehr-luetten-klein/37152). Der Umbau des Kreisels betrifft auch die Altenhöferallee vor dem Riedbergzentrum, weshalb es sinnvoll erscheint, hier eine Gesamtplanung für einen Umbau zu erstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.05.2012, OM 1231
Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 547 Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0