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Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.05.2012

Anregung Ortsbeirat

Umbau Altenhöferallee vor Riedbergzentrum

Details im PARLIS OM_1231_2012
21.10.2012

Antrag Ortsbeirat

Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee

Details im PARLIS OF_172-12_2012
02.11.2012

Anregung Ortsbeirat

Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee

Details im PARLIS OM_1688_2012
19.04.2013

Stellungnahme des Magistrats

Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee

Details im PARLIS ST_547_2013

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 172/12 vom 21.10.2012

Betreff: Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee
Vorgang: OM 1231/12 Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Neuplanung des Kreisverkehres an der Altenhöferallee/Ecke Riedbergallee am Kreisverkehr in der Vilbeler Landstraße an der Einmündung der Victor-Slotosch-Straße zu orientieren. Insbesondere sollte der Radweg von der Fahrbahn durch kleinere Verkehrsinseln getrennt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat frühzeitig über die Planung zu informieren, insbesondere vor dem Hintergrund der Vorlage OM 1231. Falls möglich, sollte der Umbau vor dem Riedbergzentrum und des Kreisels in einem Gesamtkonzept umgesetzt werden.

Begründung:

Durch die Trennung des Radwegs von der Fahrbahn wird die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Radfahrer im Kreisel sind geschützt und abbiegende Fahrzeuge können die Radfahrer viel besser sehen, weil der tote Winkel minimiert wird. Auch die Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass sich diese Form des Kreisverkehres positiv auf die Unfallzahlen auswirkt und die gefahrene Geschwindigkeit deutlich reduziert wird (siehe auch: http://www.rostock-heute.de/kreisverkehr-luetten-klein/37152). Der Umbau des Kreisels betrifft auch die Altenhöferallee vor dem Riedbergzentrum, weshalb es sinnvoll erscheint, hier eine Gesamtplanung für einen Umbau zu erstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.05.2012, OM 1231
Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 547
Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0