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Gewerbetreibende in ihrem Bestand schützen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.02.2022

Anregung Ortsbeirat

Gewerbetreibende in ihrem Bestand schützen

Details im PARLIS OM_1662_2022
15.02.2022

Antrag Ortsbeirat

Gewerbetreibende in ihrem Bestand schützen

Details im PARLIS OF_58-13_2022
03.06.2022

Stellungnahme des Magistrats

Gewerbetreibende in ihrem Bestand schützen

Details im PARLIS ST_1343_2022
13.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Gewerbetreibende in ihrem Bestand schützen

Details im PARLIS ST_120_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1662 entstanden aus Vorlage: OF 58/13 vom 15.02.2022

Betreff: Gewerbetreibende in ihrem Bestand schützen
Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 908 des Baugebiets "Südlich Am Riedsteg" dafür Sorge zu tragen, dass die ansässigen Gewerbetreibenden in ihrem Bestand geschützt werden. Im Schallschutzgutachten der Firma Krebs und Kiefer vom 23.01.2018 wird darauf hingewiesen, dass es zu erheblichen Lärmbelästigungen durch Lkw-Verkehr in den Straßen Am Riedsteg und Alt-Erlenbach kommen wird. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, bereits im Vorfeld darauf zu achten, dass die Straße Am Riedsteg aufgrund der Anlieferungen des hinter dem Sportplatz liegenden Betriebes mit einem 40-Tonner- Lkw befahrbar bleiben muss. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Straße breit genug für Traktoren mit Gespann, wie z. B. Mähanhänger, Pflüge und dergleichen bleibt. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen zum passiven Schallschutz auf das gesamte Gebiet ausgeweitet werden. Dieser passive Schallschutz muss so gestaltet sein, dass keine Lärmschutzwand erforderlich ist.

Begründung:

Der hinter dem Sportplatz gelegene Riedhof - Gemüseanbau beliefert und bestückt zum Beispiel am Samstag mehrere Wochenmärkte. Dazu fahren in der Zeit zwischen 04:00 und 06:00 Uhr am Samstagmorgen mehrere Lkws mit und ohne Anhänger bis zu 14-mal die Straße Am Riedsteg lang, was mit einer hohen Lärmbelastung gerade in den frühen Morgenstunden einhergeht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 120 Aktenzeichen: 61 0